Kurfürst Friedrich V.
Leben
1.2. Streit um die Vormundschaft
Im Jahre 1610 kehrte Friedrich nach Heidelberg zurück,
da am 19. September 1610 sein Vater Friedrich IV. an den
Folgen seines „ausschweifenden Lebenswandels“ gestorben
war. Friedrich IV. war nur 36 Jahre alt geworden und sein
früher Tod führte zu einem Konflikt mit der lutherischen
Verwandtschaft der Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg.
Nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 hätte
die Vormundschaft über den noch minderjährigen Friedrich
und die Administration der Kurpfalz dem nächsten männlichen
Verwandten zugestanden. Dies war Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg.
Vor seinem Tod hatte Friedrich IV. jedoch bereits den calvinistischen
Pfalzgrafen von Zweibrücken Johann II. von Pfalz-Zweibrücken
als Vormund und Kuradministrator bestimmt.
Dementsprechend wurde Friedrich V. im Herbst 1610 von Johann
II. in Heidelberg empfangen. Der fast zeitgleich eintreffende
Wolfgang Wilhelm wurde aber nicht nach Heidelberg eingelassen.
Das Resultat war ein heftiger Streit zwischen den verschiedenen
Häusern. Da sich Kaiser Matthias nicht in den Streit einmischte
und sogar 1613 dem immer noch minderjährigen Friedrich das
Lehen erteilte, war 1614 mit der Volljährigkeit des Kurprinzen
die Angelegenheit eigentlich erledigt. Dieser Streit sollte
sich aber auf die weitere Zukunft der Kurpfalz noch gravierend
auswirken, da die Münchner Linie der Wittelsbacher erneut
ihre Ansprüche auf die Pfälzer Kurwürde anmeldete.
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