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13.8.12

Aktionsplan Biologische Vielfalt des Landes Baden-Württemberg - 111-Arten-Korb

Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen übernehmen Patenschaften für gefährdete Tiere und Pflanzen

Teil 2: Totes Holz für rege Käfer - Der Landkreis Reutlingen als Pate des Alpenbockes

Auf Initiative des Regierungspräsidiums Tübingen hat der Landkreis Reutlingen im Rahmen der 111-Artenkorb-Aktion die Patenschaft für den Alpenbock übernommen. Zusammen mit Kooperationspartnern wie dem Umweltbildungszentrum Listhof Reutlingen oder der Geschäftsstelle des Biosphärengebietes Schwäbische Alb ergreift der Landkreis Reutlingen Maßnahmen, um den Lebensraum des Käfers zu erhalten, weiter zu entwickeln und Gefährdungen zu vermeiden.

Totes Holz ist in heutigen Wirtschaftswäldern rar. Für eine Reihe von Insektenarten kann dieser Umstand zum Aussterben führen. So ist zum Beispiel auch die Käferart Alpenbock bereits im Bestand gefährdet und deshalb streng geschützt. Der Alpenbock kommt außerhalb der Alpen nur noch in wenigen Gebieten am Trauf der Schwäbischen Alb und im Donautal vor. Die Hauptverbreitungsschwerpunkte liegen im Landkreis Reutlingen.

Der Landkreis Reutlingen hat daher auf Initiative des Regierungspräsidiums Tübingen für Rosalia alpina (so der lateinische Name des Alpenbocks) im Rahmen der Aktion „111-Arten-Korb“ die Patenschaft übernommen. Zusammen mit Kooperationspartnern wie dem Umweltbildungszentrum Listhof Reutlingen oder der Geschäftsstelle des Biosphärengebietes Schwäbische Alb werden verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um den Lebensraum des Käfers zu erhalten, weiter zu entwickeln und Gefährdungen zu vermeiden.

Zum Beispiel werden absterbende Altbuchen nicht mehr entnommen und an geeigneten Hängen bleiben gefällte starke Bäume liegen. Zum Teil werden sogar zusätzlich Bäume geringelt, um weiteres absterbendes Holz zu erzielen. Dadurch entstehen für den Käfer Brutbäume, in die er seine Eier ablegen kann.

Zum Schutz der Käfer wirken die Forstbetriebe darauf hin, dass Holzkunden ihre Industrie- und Brennholzpolter vor der Hauptflugzeit im Juli aus dem Wald holen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Alpenbock in das Holz seine Eier ablegt. Dadurch würden die Holzpolter zur „Falle“: Wird das Holz nach dem Legen der Eier aus dem Wald gebracht, führt dies unbeabsichtigt zu einem Brutverlust. Ein Absterben der Eier kann dann nur noch vermieden werden, wenn das Holz zwei Jahre liegen bleibt. So lange brauchen die Larven, bis sie sich entwickelt haben und als erwachsene Käfer schlüpfen.

Bild: Alpenbock - Bildautor: Georg Kemmner

Darüber hinaus betreibt der Landkreis Reutlingen zusammen mit den Partnern eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für seine Patenart. Zum Beispiel gibt es beim Biosphärenzentrum eine steckbriefliche Suche nach dem prächtig blau gefärbten Tier. Hier kann jeder dazu beitragen, über den Lebensraum des Käfers noch mehr in Erfahrung zu bringen und ihn noch gezielter zu unterstützen.

Hinweise mit Angabe des Fund- oder Sichtortes eines Käfers nehmen die Dienststellen beim Kreisforstamt Reutlingen (Tel. 07121/480-3221), beim Biosphärengebiet (Tel. 07381/93293810) sowie beim Umweltbildungszentrum Listhof Reutlingen (Tel. 07121/270392) gerne entgegen.

Ein Faltblatt zum Alpenbock ist erhältlich beim Umweltbildungszentrum Listhof in Reutlingen, der Kreisforstamtsaußenstelle in Reutlingen und der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.

Hinweise auf eine Alpenbock-Wandertour mittels GPS-Track sind auf der Internetseite des Biosphärengebiets Schwäbische Alb unter
www.biosphaerengebiet.de/16-BNE/16-4-Projekte/Alpenbock_1.php hinterlegt.


Hintergrundinformationen zum 111-Arten-Korb

 
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