Pfälzischer Erbfolgekrieg


 

Der Friedensschluss von Rijswijk 1697

 

Der schließlich 1697 in Rijswijk geschlossene Friede kam nicht durch eine militärische Entscheidung am Oberrhein zu Stande, sondern durch Verhandlungen der Seemächte Großbritannien und der Niederlande mit Frankreich. Der Kaiser musste die ausgehandelten Bedingungen akzeptieren, und auch Kurfürst Johann Wilhelm konnte mit seinen Forderungen nach Ersatz der Kriegsschäden, vor allem für die Zerstörung von Mannheim, Heidelberg und Frankenthal, nicht durchdringen.

Frankreich konnte zwar seine Annexionen von 1648 im Elsass samt dem 1681 eingenommenen Straßburg behalten, musste jedoch seine Reunionen außerhalb des Elsass zurückgeben, auch das besetzt gehaltene Germersheim.

Im Zusammenspiel zwischen dem Kaiser, Frankreich und dem (katholischen) Kurfürsten wurde des sog. „Rijswijker Klausel“ in der Vertrag mit aufgenommen, die den von den Franzosen eingeführten konfessionellen Stand in den zurückgegebenen linksrheinischen Gebieten festschrieb. In ihr zeigte sich der gegenreformatorische Kurs des Pfalz-Neuburger Kurfürsten Johann Wilhelm.

   

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