Der schließlich 1697 in Rijswijk geschlossene Friede
kam nicht durch eine militärische Entscheidung am
Oberrhein zu Stande, sondern durch Verhandlungen der Seemächte
Großbritannien und der Niederlande mit Frankreich.
Der Kaiser musste die ausgehandelten Bedingungen akzeptieren,
und auch Kurfürst Johann Wilhelm konnte mit seinen
Forderungen nach Ersatz der Kriegsschäden, vor allem
für die Zerstörung von Mannheim, Heidelberg und
Frankenthal, nicht durchdringen.
Frankreich konnte zwar seine Annexionen von 1648 im Elsass
samt dem 1681 eingenommenen Straßburg behalten, musste
jedoch seine Reunionen außerhalb des Elsass zurückgeben,
auch das besetzt gehaltene Germersheim.
Im Zusammenspiel zwischen dem Kaiser, Frankreich und dem
(katholischen) Kurfürsten wurde des sog. „Rijswijker
Klausel“ in der Vertrag mit aufgenommen, die den
von den Franzosen eingeführten konfessionellen Stand
in den zurückgegebenen linksrheinischen Gebieten festschrieb.
In ihr zeigte sich der gegenreformatorische Kurs des Pfalz-Neuburger
Kurfürsten Johann Wilhelm.
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