Die Wittelsbacher Hausunion wurde am 15. Mai 1724 zwischen den (katholischen) wittelsbachischen weltlichen und kirchlichen Fürstentümern geschlossen. Im einzelnen waren beteiligt: Maximilian II. Emanuel von Bayern, der Erzbischof von Köln Clemens August I. von Bayern und der Erzbischof Trier Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg, der pfälzische Erbprinz Joseph Karl von Pfalz-Sulzbach sowie Maximilians Söhne Herzog Ferdinand Maria und Johann Theodor von Bayern Bischof von Regensburg.
Hintergrund des Vertrags war die Suche des pfälzischen Kurfürsten Karl Philipp nach Verbündeten, um die Erbfolge in Jülich und Berg gegen die preußischen Ambitionen abzusichern. Zu diesem Zweck wurden zunächst 1722 Vereinbarungen über die gegenseitige Erbfolge erneuert und eine gemeinsame Linie in der Politik vereinbart. In geheimen Artikeln vereinbarte man, sich gegenseitig bei Bischofswahlen und Eheschließungen zu verabreden, sich im Kurkolleg abzustimmen und eine bayerische Kandidatur zum Kaisertum zu förern. Schließlich wurde 1724 die Frage des Reichsvikariats, das am Beginn des Spanischen Erbfolgekriegs Kurfürst Maximilian II. Emanuel bei seiner Reichsacht abgesprochen worden war, gelöst: Eine gemeinsame Vikariatskommission sollte hier künftige Rivalitäten verhindern.
Diese Allianz vertrat insgesamt vier Kurstimmen und bildete zeitweise ein süddeutsches Gegengewicht zu Habsburg. |