Der Kölner Spruch von 1505, von König Maximilian auf einem Reichstag in Köln gefällt, steht am Ende des für die Pfalz verlorenen Landshuter Erbfolgekriegs und bedeutet die Gründung des Fürstentums Neuburg, auch "Junge Pfalz" genannt.
Dieser Entscheid regelt die Erbansprüche der Söhne des Pfalzgrafen Ruprecht und seiner Gemahlin Elisabeth von Bayern-Landshut, Ottheinrich und Philipp, indem aus dem strittigen niederbayerischen Anteil ein eigenes Fürstentum Neuburg herausgelöst und den Kindern Ruprechts überlassen wurde. Dieses Gebiet umfasste einen Streifen entlang der Donau von Lauingen bis Reichertshofen (südl. Ingolstadt) sowie Teile der ebenfalls niederbayerischen Oberpfalz um Hilpoltstein, Burglengenfeld, Sulzbach und Weiden.
Der Anteil der Söhne Ruprechts wurde auf einen Ertragswert von 24.000 rheinischen Gulden, der an die bayerische Hauptlinie fallende Rest auf einen Ertragswert von 75.000 Gulden geschätzt. Für sie wurde für die Zeit ihrer Minderjährigkeit ihr Onkel Pfalzgraf Friedrich als Vormund eingesetzt. |