Der Hausvertrag von Pavia, geschlossen am 4. August 1329, bedeutet die Anerkennung der Selbständigkeit der Pfalzgrafschaft bei Rhein durch den Herzog von Bayern und damit die faktische Teilung beider Landesteile.
Kaiser Ludwig der Bayer verzichtete gegenüber den Pfalzgrafen Rudolf II. dem Blinden und Ruprecht I. dem Roten, den Söhnen seines Bruders Rudolf, auf seine Rechte an der Pfalzgrafschaft bei Rhein und an der Oberpfalz. Er behielt für sich und seine Erben Oberbayern und kleinere, nördlich von Regensburg gelegene Bezirke.
Der Vertrag enthielt weiterhin die Regelung, dass die Kurstimme (das Recht der Königswahl) wechselweise von der Pfalz und von Bayern ausgeübt werden sollte. Die Goldene Bulle sprach dieses Recht allein der Pfalz zu, deren unteilbares Kernland damit zur Kurpfalz wurde. Mit der Ächtung des Kurfürsten Friedrich V. zu Beginn des Dreißigjährigen Kriegs wurde die pfälzische Kurstimme Bayern zugesprochen, die Pfalz (mit Karl Ludwig) erhielt 1648 bei der Restitution der Pfalz im Westfälischen Frieden eine achte (weniger vornehme) Kurstimme.
Karte: Bayern und die Pfalz nach der Teilung durch Ludwig den Bayern (Haus der Bayerischen Geschichte) |