Landeskunde >

Geschichte - Die Landgrafschaft Breisgau

Die Landgrafschaft im Breisgau geht unmittelbar zurück auf die alten breisgauischen Grafschaftsrechte, die sich bereits im 11. Jahrhundert im Besitz der nachmaligen Markgrafen von Baden befanden und die bei der Erbteilung um 1098 bei Markgraf Hermann blieben. Aus dem Erbe des bei Antiochia 1190 gestorbenen Markgrafen Hermann kamen diese Rechte samt dem markgräflichen Besitz im Breisgau an den jüngsten Sohn Heinrich, der sich daraufhin nach der Burg Hachberg nannte. Seine Herrschaft umfasste die Grafschaft des Breisgaus sowie die Herrschaften Hachberg und – seit 1252 – Sausenberg.

Die Bezeichnung "Landgrafschaft" kam dabei im 12. Jahrhundert, zur Zeit des Kaisers Lothar von Süpplinburg, auf. Sie bezeichnet vor allem im Südwesten, zwischen Bodensee und Unterelsass, die einzelnen Sprengel vom Reich herrührender Rechte wie Landgericht, Bergregal, Geleit und Anderes - im Unterschied zur alten, karolinger- oder ottonenzeitlichen, Grafschaft, die sich im Lauf der Zeit mit den einzelnen Grafenfamilien verbunden und aufgesplittert hatte.

1318 verpfändete Markgraf Heinrich von Hachberg-Sausenberg die Grafschaft, die seit dem 13. Jahrhundert, wohl in Analogie zu anderen Landgrafschaften ebenfalls „Landgrafschaft“ hieß, an den Grafen Konrad von Freiburg und dessen Sohn als Mitgift für ihre Schwester Anna. Das Pfand sollte erledigt sein, wenn die Summe von 700 Mark Silber an den Grafen Konrad bzw. seien Erben bezahlt sei. Von dieser Verschreibung war allerdings der Besitz des Markgrafen, vor allem im oberen Breisgau, ausgenommen.

Damit war eine faktische Teilung der Landgrafschaft in einen badischen und einen nicht-badischen Teil erreicht, von denen ersterer ungefähr mit dem Bereich der Herrschaft Hachberg sowie der inzwischen badischen Herrschaften Sausenberg und Rötteln identisch war. Gleichzeitig erklärte Markgraf Rudolf, mit diesen Gütern nicht mehr der Landgrafschaft, sondern unmittelbar dem Reich gegenüber lehenpflichtig zu sein. Diese Trennung und diese „neue“ Lehnspflicht, die mitsamt der Verschreibung 1334 vom Kaiser bestätigt wurde, war vorher kein Thema gewesen, da der Markgraf selbst die Landgrafschaft innehatte.

Aus diesem Vorbehalt heraus beanspruchten die Markgrafen von Hachberg weiterhin den Titel des Landgrafen sowie die Landgrafschaftsrechte in ihrem Territorium und wurden vom Reich auch 1401, 1414 und 1429 damit belehnt.

Der Freiburger Teil der Landgrafschaft – oder besser gesagt, der Freiburger „Begriff“ von Landgrafschaft – ging im Dezember 1356 an Clara, die Tochter des Grafen Friedrich von Freiburg und verheiratete Pfalzgräfin von Tübingen, über. Da aber der Stiefbruder des Grafen Friedrich, Egen, sich übergangen fühlte, klagte er gegen seine Nichte auf Herausgabe der Herrschaft und gleichzeitig gegen den Markgrafen, der sich weiterhin „Landgraf im Breisgau“ nannte. Graf Egen gewann den Prozess und erhielt 1359 vom Kaiser die Landgrafschaft im Unteren Breisgau, im folgenden Jahr 1360 dann ebenfalls die „Landgrafschaft im Breisgau“.

In dieser Verleihung allerdings ist die Landgrafschaft mit dem Besitz der Stadt Freiburg verknüpft: Inhaber der Landgrafschaft sollen Graf Egen und seine Erben sein oder wer immer Herr zu Freiburg ist.

1395 glichen Graf Konrad von Freiburg und Markgraf Rudolf III. von Hachberg-Sausenberg ihre Ansprüche gegeneinander aus, indem der Markgraf die Landgrafschaft mit der Begründung, ihre Erträge hätten die Pfandsumme längst überschritten, zurückerhielt. Der Markgraf belehnte Graf Konrad wieder mit der Landgrafschaft, mit der Maßgabe allerdings, nach dessen kinderlosem Tod solle sie an das markgräfliche Haus zurückfallen.

Die nächste Runde der Auseinandersetzungen betrifft nun die Burg Badenweiler mit der zugehörigen Herrschaft. Diese wurde 1399 von Graf Konrad an Herzog Leopold von Österreich verpfändet, kam aber dann wieder an Freiburg zurück und ging nach dem Aussterben der Grafen an Hachberg. Nach einer Kundschaft von 1434 soll jedoch in diese Verpfändung auch die (freiburgische) Landgrafschaft einbezogen gewesen sein.

Vermutlich auf der Basis dieser sich eigentlich widerstreitenden Ansprüche auf die Landgrafschaft im Breisgau erhielt sie dann 1478 Erzherzog Sigmund von Kaiser Friedrich zu Lehen. Der Erbvergleich, der 1503 das Markgräflerland an Baden brachte, wurde zwar von Kaiser Maximilian bestätigt, jedoch mit dem Zusatz, dass Schloss Rötteln und die Stadt Schopfheim von Österreich zu Lehen gehen sollten. Die darüber ausgetragene Auseinandersetzung verlief im Sand, bis schließlich Baden 1741 durch Zahlung von 230.000 fl. Österreich zum Verzicht auf alle Ansprüche auf die Landgrafschaft bewegen konnte. Ab da dürfte der Titel der Landgrafschaft im Breisgau mit der Herrschaft Sausenberg verknüpft worden sein.


Martin Wellmer: Der vorderösterreichische Breisgau. In: Fr. Metz (Hg.): Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde. 2. Aufl. Freiburg 1967, S. 282 - 288

Meinrad Schaab: Landgrafschaft und Grafschaft im Südwesten des deutschen Sprachgebiets. ZGO 132 (= NF 92), 1984 S. 31 - 56

im Detail:  
Geschichte: Die Landgrafschaft Breisgau
siehe auch: Digitaler Reprint der Badische Heimat:
C.A.Müller: Burgen und Schlösser des
Markgräflerlandes im Licht der Geschichte.

BH 35 (1955) S. 168 - 184
weiter:  

Startseite | Service | Aktuelles | zur ZUM | © Landeskunde online/ kulturer.be 2017