Meersburg

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Meersburg als Kulturerbe des Landes

Der Rang Meersburgs als Kulturerbe des Landes ergibt sich nicht nur in mehrfacher Hinsicht, sondern auch in der Verflechtung dieser kennzeichnenden Details.

Meersburg hat eine seit ihrer Gründung in der Stauferzeit unzerstörte Burg, die als Stützpunkt des geistlichen Stadtherren, des Bischofs von Konstanz, diente. Dieser gab der Siedlung bei der Burg 1233 Markt- und 1299 Stadtrechte. Gleichzeitig wurde die alte Burgsiedlung zum See hin durch eine planmäßig angelegte Unterstadt erweitert und damit zum See hin geöffnet. Das Neben- und Miteinander von Burg, Ober- und Unterstadt ist eines der bestimmenden Merkmale der heutigen Stadt.

Mit der Hinwendung der Stadt Konstanz zur Reformation bezogen die Bischöfe die Burg Meersburg ab 1526 als ständige Residenz und blieben auch hier, nachdem Kaiser Karl V. die Stadt 1548 eroberte und zum Katholizismus zurückzwang.

Der unmittelbar neben der Burg auf dem Plateau der Oberstadt 1710 begonnene Neubau einer Residenz blieb zunächst unvollendet und beherbegte für die ersten drei Jahrzehnte Kanzlei und Verwaltungsstellen. Erst mit der Vollendung des Baus ab 1741 wurde es als repräsentative Barockresidenz genutzt. In dieser Funktion ist das "Neues Palais" genannte Schloss die einzige bischöfliche Residenz im Süden des Landes.

Bereits in den 1730er Jahren wurde der seeseitige Prospekt der Stadt durch den Bau des Marstalls ("Reit- und Stallhof") und des Priesterseminars erweitert. Die dreiteilige Gruppe der Barockgebäude über dem Steilufer des Sees prägt das Erscheinungsbild der Stadt.

Im 19. Jahrhundert sind mit der Burg sowohl die Sammeltätigkeit des Freiherrn von Lassberg, der wir die Erhaltung der Handschrift C des Nibelungenlieds verdanken, als auch der Aufenthalt der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff verbunden. Diese schuf sich im "Fürstenhäusle", einem ehemaligen Weinbergshaus des Konstanzer Fürstbischofs, einen kleinen Sommersitz.

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