Biedermeier und Vormärz


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Deutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts


Die Machtverhältnisse in Deutschland sind in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor allem von zwei Kräften bestimmt: Kleinstaaterei und politische Reaktion.

Politisches Fundament der Kleinstaaterei ist der 1815 auf dem Wiener Kongreß gegründete Deutsche Bund, die lockere (und einzige) nationale Klammer um die 38, später 39 deutschen Einzelstaaten. Die innere Begründung für dieses System liegt nur zum Teil im Souveränitätsstreben der Fürsten, das eine Rückkehr zur verbindenden staatlichen Klammer verhinderte; ausschlaggebendwar vielmehr das auf diese Weise zu wahrende Gleichgewicht der Kräfte in Mitteleuropa, an dem sowohl Frankreich als auch England großes Interesse hatten.

Dieser Deutsche Bund steht im Zeichen des Dualismus zwischen den Großmächten Österreich und Preußen, von denen Österreich traditionell denVorrang (und den Vorsitz im Bund) hat, Preußen dagegen den (u.a. wirtschaftlich begründeten) Anspruch auf die Hegemonie anmeldet. Ausdruck dieses Dualismus ist u.a. die Gründung des Deutschen Zollvereins unter preußischer Führung, dem Österreich nicht angehört. Die Fürsten des Deutschen Bundes sind souverän, der Zweck des Bundes ist die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unabhängigkeit der einzelnen deutschen Staaten. Kompetenzen hat der Bundestag (ein Gesandtenkongreß) nur über die Bundeseinrichtungen selbst sowie über Krieg und Frieden.

Die politische Reaktion zeigt sich besonders in der Frage der Verfassungen, die in der Wiener Bundesakte mit der Ankündigung von landständischen Verfassungen auf dem niederst vertretbaren Niveau angegangen wurde. Es kam daher auch nur in Nassau und Sachsen-Weimar sowie in den vier süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt zu liberalen Verfassungen. Schon die Wiener Schlußakte von 1820 verhinderte dann ein weiteres Ausgreifen liberaler Verfassungen. Die reaktionäre Politik, als derenVertreter schlechthin der österreichische Staatskanzler Metternich gilt, zeigt sich auch in den Karlsbader Beschlüssen und den anschließenden Demagogenverfolgungen mit der Unterdrückung liberaler und nationaler Kräfte. Mit der politischen Reaktion eng verknüpft ist das Fortdauern der gesellschaftlichen Restriktionen, wie z.B. der feudalen Abhängigkeiten. Der politischen Reaktion in Österreich und Preußen steht jedoch in den süddeutschen Staaten eine relative freie liberale Diskussion in den Ständeversammlungen gegenüber.

     

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