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Hexentuch
In den Archiven des Historischen Museums der Pfalz befindet
sich zu diesem Tuch der Hinweis, dass es „bei den „Gottes-Urtheilen“ in
Gebrauch war. Bei der Probe des glühenden Eisens wurde
dem Angeklagten, welcher ein glühendes Eisen neun Fuß weit
tragen musste, die Hand drei Tage hindurch mit einem Tuch
zugebunden und versiegelt. Wenn nach Ablauf dieser Zeit die
Hand eiterte, so ward er für schuldig befunden, wenn
aber die Hand rein blieb, so war er unschuldig.“
Im Hinblick auf das konkrete Tuch scheint diese Vorgehensweise
historisch fragwürdig und kann durch keinen Faktenbeweis
gestützt werden. Immerhin lassen aber die Brandflecken
den Umriss einer Hand erkennen. Möglicherweise wurde
das Tuch bei einer Art Brand- oder Feuerfolter im Zusammenhang
einer Befragung eingesetzt. Ein ähnliches Objekt ist
bisher in Mitteleuropa nicht bekannt.
Historisches Museum der Pfalz Speyer.
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