Hexen - Mythos und Wirklichkeit


Bilder aus der Ausstellung

 
 

 
Hexentuch
In den Archiven des Historischen Museums der Pfalz befindet sich zu diesem Tuch der Hinweis, dass es „bei den „Gottes-Urtheilen“ in Gebrauch war. Bei der Probe des glühenden Eisens wurde dem Angeklagten, welcher ein glühendes Eisen neun Fuß weit tragen musste, die Hand drei Tage hindurch mit einem Tuch zugebunden und versiegelt. Wenn nach Ablauf dieser Zeit die Hand eiterte, so ward er für schuldig befunden, wenn aber die Hand rein blieb, so war er unschuldig.“
Im Hinblick auf das konkrete Tuch scheint diese Vorgehensweise historisch fragwürdig und kann durch keinen Faktenbeweis gestützt werden. Immerhin lassen aber die Brandflecken den Umriss einer Hand erkennen. Möglicherweise wurde das Tuch bei einer Art Brand- oder Feuerfolter im Zusammenhang einer Befragung eingesetzt. Ein ähnliches Objekt ist bisher in Mitteleuropa nicht bekannt.
Historisches Museum der Pfalz Speyer.
 

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