Mit dem Tod Georgs des Reichen am 1. Dezember 1503 endete
die glanzvolle Periode der gotischen Stadt. Dieser hinterließ aus
der Ehe mit Hedwig keine männlichen Nachkommen. Infolgedessen
sollte Bayern-Landshut nach den bestehenden Wittelsbacher
Hausverträgen vollständig an Bayern-München
fallen. Kurz vor seinem Tod versuchte er noch vergeblich,
seinen Schwiegersohn Ruprecht von der Pfalz
zu seinem Nachfolger zu ernennen. Die erbberechtigte Münchner
Linie wollte diesen Vertragsbruch auf Landshuter Seite
nicht hinnehmen und entfachte den Landshuter Erbfolgekrieg.
In den folgenden zwei Jahren wurden zahlreiche Siedlungen
um Landshut herum niedergebrannt, bevor Ruprecht und seine
Ehefrau Elisabeth 1505 verstarben und die Auseinandersetzungen
somit ein Ende fanden. Als Folge eines kaiserlichen Schiedsspruches
wurde Bayern-Landshut mit Bayern-München wiedervereinigt,
und die Stadt verlor ihre politische Bedeutung weitgehend.
Als Ludwig X. 1514 Ansprüche auf das Herzogsamt seines
Bruders Wilhelms IV. anmeldete, befürchteten viele
ein erneutes Aufflammen von Streitigkeiten. Auf Drängen
des Kaisers ging Wilhelm auf eine Teilung der Regierungsgewalt
ein. Ludwig wurde daraufhin die Verwaltung der Rentämter
Landshut und Straubing von Landshut aus zugesprochen. Von
1537 bis 1543 ließ er mit der Stadtresidenz Landshut
den ersten Renaissancepalast nördlich der Alpen erbauen.
Unglücklicherweise starb er 1545 kinderlos, und der
Landshuter Einflussbereich schwand abermals in Richtung
München. Die Stadtgeschichte verlief in den folgenden
Jahrzehnten weitab von größeren Unruhen relativ
ruhig. Um die Position des katholischen Glaubens in Landshut
verteidigen zu können, verlegte Herzog Maximilian
das Kollegiatstift St. Kastulus von Moosburg nach Landshut
und ernannte St. Martin zur Stiftskirche. |