Im Verlauf des 16. und 17. Jahrhunderts starben viele Familien
aus dem bayerischen Adel aus und neue stießen dazu. Der
alte bayerische Adel grenzte sich gegen die Neuzugänge ab.
Seit 1557 unterschied man zwischen dem alten, edelmannsfreien
Adel mit der Landstandschaft und der niederen Gerichtsbarkeit
in den Hofmarken und den adeligen Familien ohne diese Rechte.
Gestickter Wappenfries mit sechzig altbayerischen und fränkischen
adeligen Wappen. 1596
Bayerisches Nationalmuseum, München
Foto: Haberland
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