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30.8.13

Archivalienfund im Kreisarchiv Rastatt

Markgraf August Georg ordnet 1763 das Prozess- und Verfahrenswesen vor Gericht neu

(lkr) Markgraf August Georg von Baden war der letzte in Rastatt regierende Markgraf. Geboren wurde er 1706 in Rastatt als neuntes der insgesamt neun Kinder von Markgraf Ludwig Wilhelm und Markgräfin Sibylla Augusta.

Über seine Regierungszeit von 1761 bis 1771 ist bis heute nicht allzu viel bekannt, was vielleicht daran liegen mag, so die Einschätzung von Kreisarchivar Martin Walter, dass er anders als sein Vater Markgraf Ludwig Wilhelm keine größeren militärischen Erfolge aufzuweisen hatte und seine Amtszeit von den Fusionsverhandlungen mit der Markgrafschaft Baden-Durlach geprägt war. Am augenfälligsten ist der Bernhardusbrunnen in der Kaiserstraße in Rastatt, den August Georg hat Wirklichkeit werden lassen und auf dem sein Portrait zu sehen ist.

Dabei waren seine zehn Regierungsjahre durchaus von tiefgreifenden und innovativen Reformen, gerade in der Eigenverwaltung der Markgrafschaft Baden-Baden, geprägt. Unter seiner Verantwortung gab es eine Schulordnung, eine Brandversicherung und es wurde eine Witwenkasse eingerichtet. Zudem hat er 1769 eine Zunftordnung der Schreiner und Tischler erlassen.

Das Kreisarchiv hat in diesem Zusammenhang eine interessante Archivalie aufspüren können, über die sich Kreisarchivar Martin Walter ganz besonders freut. Es handelt sich um eine landesfürstliche Verordnung aus dem Jahr 1763, mit der Markgraf August Georg wiederholt versucht hat, die juristischen Verfahren vor Gericht zu beschleunigen und geordnet ablaufen zu lassen. Insbesondere war dem Markgrafen aufgefallen, dass die Advokaten bei ihren mündlichen Vorträgen und schriftlichen Eingaben vor Gericht sich zum Teil sehr umständlich verhielten, oder wie es August Georg formulieren ließ, dass „die Advokaten durch unförmliches Vorstellen und Bitten, theils in dem Verlauff deren Gerichtlichen Handlungen selbsten durch mannigfältige Unordnung und Verwirrung gediehen“.


Bild © Kreisarchiv Rastatt

In sieben einzeln aufgeführten Punkten listet die in Rastatt ausgestellte Verordnung die Pflichten der Anwälte, aber auch die des Gerichts in Rastatt auf. Am wichtigsten aber war es dem Markgrafen, die damaligen Anwälte zu verpflichten, sich auf die wesentlichen Rechtsaussagen zu konzentrieren. Andernfalls konnte es passieren, dass der Richter eine Strafe ansetzen oder verfügen konnte und im schlimmsten Falle der „Schriftsteller seines Verdienstes verlustiget erkläret“ werden konnte.

Aber nicht nur den Anwälten wurden strenge Verfahrensregeln auferlegt, auch das Gericht in Rastatt wurde in Teilen neu organisiert. Eingeführt wurde ein allwöchentlicher Gerichtstag, „eine offentliche Gerichtliche Audienz“, die immer freitags stattfand und bei dem ein Richter und ein Gerichtssekretär anwesend sein mussten.

Markus-Michael Barth hat im Rahmen eines Praktikums das 1763 gedruckte Dokument transkribiert, d.h. in Reinschrift gebracht, so dass das Dokument nun auch dem weniger in altdeutscher Schrift geübten Benutzer im Kreisarchiv Rastatt zur Verfügung steht.

 
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