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6.8.12

"Zuo Lentzburg gerichtet" – Frauenschicksale im bernischen Aargau

Ausstellung Schloss Lenzburg, 12. April - 31. Oktober 2012

Ausstellungsplakat Frauen vor!(kag) Als Unzüchtige, Hexe und Kindsmörderin waren Elsi Achermann anno 1595, Adelheid Härdi 1611 und Sarah Wirz 1717 im Gefängnis auf Schloss Lenzburg eingekerkert. Die Ausstellung "Zuo Lentzburg gerichtet" gibt Einblicke in die Rolle von Frauen als Opfer und Täterinnen in der Zeit der Berner Landvögte. Ausserdem leiten Forschungsaufgaben das Publikum an, sich mit Skelettfunden einer vor kurzem ausgegrabenen Richtstätte in Lenzburg auseinanderzusetzen. Besucherinnen und Besucher lüften Geheimnisse um die Hinrichtungen von zwei Men-schen. Ein Zeitstrahl zu den Themen Todesstrafe, Folter und Delikte führt bis zur Rechtspraxis des 21. Jahrhunderts. Die Ausstellung dauert bis am 31. Oktober 2012.

Im Rahmen des Frauenjahres 2012 im Museum Aargau werden auf Schloss Lenzburg in der Ausstellung Geschichten von Frauen erzählt, die für frauenspezifische Delikte vor Gericht standen und gemäss der herrschenden Gerichtsordnung bestraft wurden. Die Hauptfigur Elsi Achermann ist eine Gestrandete, deren Schicksal vor dem Landgericht anno 1595 mit der Todesstrafe besiegelt wurde. Das Delikt: Sechs uneheliche Kinder aus dubiosen Beziehungen. Sie kam am 13. Februar 1595 ins Gefängnis, wo sie unter Folter auch blutschänderische Beziehungen gestand. Nach 24 Tagen im Gefängnis wurde sie anfangs März vor das Landgericht gestellt und zum Tode verurteilt. Der Schaftrichter ertränkte sie am 8. März 1595 im Aabach in Lenzburg. Über das Schicksal ihrer sechs Kinder weiss man nichts.

Schloss Lenzburg: Halsgeige und Mühlsteinkragen für Schandstrafen. © Museum Aargau
Schloss Lenzburg: Halsgeige und Mühlsteinkragen für Schandstrafen. © Museum Aargau

Hexerei, unzüchtige Lebensweise und Kindsmord
Frauen wurden für andere Verbrechen verurteilt und bestraft als Männer. Vor allem Kindsmord, Abtreibung und Hexerei galten als frauenspezifische Delikte. Oft standen Frauen auch wegen Prostitution vor Gericht. Ein Geständnis der Angeklagten war Voraussetzung für eine Verurteilung durch die Obrigkeit. Es wurde mittels des peinlichen Verhörs d.h. durch Folter gewaltsam erzwungen. Solche Strafverfahren endeten mit dem Tod der Angeklagten. Diese Methoden wurden erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts vermehrt kritisiert und allmählich abgeschafft.

Drei Frauenschicksale als Ausgangspunkt
Im ersten Ausstellungsraum werden die Gerichtsfälle von drei Delinquentinnen aus dem Oberamt Lenzburg vorgestellt. Es handelt sich um Elsi Achermann, Adelheid Härdi und Sarah Wirz. Der Raum ist mit Gitterwänden ausgestattet und führt die Besucherinnen und Besucher durch die damalige Rechtspraxis mit dem Fokus auf frauenspezifische Aspekte. Themenbereiche wie Delikte und Strafen, Gefangennahme, Verhör und Folter bis zu Verurteilungen und Hinrichtungen vermitteln die Rechtsprechung im bernischen Aargau.

Wiederentdeckte Richtstätte in Lenzburg
Im Herbst 2007 kamen bei Gartenbauarbeiten an der Aarauerstrasse in Lenzburg mehrere menschliche Skelette zum Vorschein. Es handelte sich um die Gebeine von im 15. und 16. Jahrhundert Hingerichteten. Die abgetrennten Schädel der Toten fanden sich auf und neben den Skeletten. Ausserdem sind deutliche Hieb- oder Schnittspuren an den Halswirbeln zu erkennen, verursacht durch das Richtschwert.

Im zweiten Ausstellungsraum ist im Zentrum eine „Forschungsstation“ mit Skelettfunden der ehemaligen Richtstätte Lenzburg eingerichtet. Mittels einer Forschungsaufgabe hat man die Möglichkeit, die Skelettfunde zu analysieren und sich mit Methoden der Archäologie, der Anthropologie und der Geschichtswissenschaften auseinander zu setzen.

 
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