9.10.08
Schloss Salem weniger wert?
Nach Berichten des SWR soll Schloss Salem laut
eines Gutachtens der Landesregierung weniger wert sein, als die
bisherigen Schätzungen
des Hauses Baden ergeben. Informationen des Senders besagen,
die Summe liege lediglich bei einem Sechstel bis einem Achtel
der von Prinz Bernhard veranschlagten Summe.
Nach der Einschätzung der von der Landesregierung beauftragten
Gutachter betrage der Verkehrswert von Schloss Salem lediglich
fünf bis sieben Millionen Euro. Das liegt weit unter den
Vorstellungen von Bernhard Prinz von Baden. Ein von ihm selbst
in Auftrag gegebenes Gutachten beziffert den Wert des Schlosses
mit 42 Millionen Euro.
Die Landesregierung, die in Sachen Salem eine „Paketlösung“ anstrebt,
fühlt durch ihr Gutachten ihre Verhandlungsposition gestärkt.
Das Haus Baden widerspricht dieser Meldung und
verweist darauf, dass die im Gutachten stehende Summe von 5,4
Mio € nicht den marktbezogenen
Verkausfwert darstelle, sondern – wie das Gutachten selbst
deutlich mache – nur den Ertragswert ermittle, der sich
auf das derzeitige kulturbezogene - und nicht kommerzielle -
Nutzungskonzept beziehe.
Im Gegensatz zu einem so verstandenen Ertragswert
sind für
die Ermittlung eines aktuellen Verkaufswerts auch der Substanzwert
des gesamten Areals (doppelt so groß wie Schloss Ludwigsburg),
der für die Region einzigartige ideelle Wert der kulturhistorischen
Anlage und die aktuellen Marktsituation zu Grunde zu legen. Hierüber
sind sich, wie aus Schloss Salem verlautete, das Haus Baden und
Vertreter des Landes Baden-Württemberg gestern auch einig
geworden und haben dazu eine gemeinsame Stellungnahmen erarbeitet,
welche das Land heute der Öffentlichkeit übergeben
wird.
Über den weiteren Gang werden Land und Haus
Baden auf der Grundlage des aktuellen Verkaufswerts ergebnisoffen
beraten.
Das Haus Baden führt seine inzwischen fortgeschrittenen
Verhandlungen mit einem privaten Investor intensiv weiter.
Das Haus Baden und das Finanzministerium
haben heute, 16.00 h, eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht,
nach der:
1. die Gesprächspartner - das Haus Baden und
die Landesregierung - das Gutachten zur Kenntnis genommen
haben und betonen, dass das Gutachten auf dem aktuellen Nutzungskonzept
beruht,
2. die Parteien sich einig sind, dass ein Verkaufswert zusätzlich
zum Ertrags-wert, den Sachwert, die kunsthistorische Bedeutung
des Objekts und die aktuelle Marktsituation einzubeziehen hat,
3. Es dem Land freisteht, dem Haus Baden auf dieser Grundlage
ein Kaufan-gebot für die angebotene Fläche zu unterbreiten.
Auf dieser Grundlage werden weitere Gespräche
folgen.
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