200 Jahre Säkularisation

Die territoriale Reform des Deutschen Reiches

Bayern, das mit den linksrheinischen Teilen der Pfalz (inklusive Zweibrücken und Jülich) bereits 11.200 km2 eingebüßt hatte, verzichtete jetzt noch auf den übrigen rechtsrheinischen Teil der Pfalz (Kurpfalz mit Mannheim und Heidelberg), erhielt dafür aber die Bistümer Würzburg, Bamberg, Augsburg und Freising sowie Teile von Eichstätt und Passau (16.000 km2).

Württemberg, das nur Mömpelgard (Montbeliard) im Sundgau und kleinere Besitzungen im Elsaß verloren hatte, erhielt den Großteil der kleineren Reichsterritorien in Schwaben und (mit 1.600 km2) das Vierfache seines Ver lustes.

Baden schließlich erhielt das Bistum Konstanz, die rechtsrheinischen Besitzungen der Bistümer Basel, Straßburg und Speyer und den rechtsrheinischen Teil der Kurpfalz von Mannheim und Heidelberg bis Wertheim am Main, das sind 3.300 km2 und das sieben- bis achtfache seines Verlustes.
Der Breisgau wechselte von Österreich zum habsburgischen Herzog von Modena, zusammen mit Salzburg entstanden so zwei habsburgische Sekundogenituren im Reich. Anstelle der aufgehobenen Kurwürden von Köln, Trier und der Pfalz wurden Württemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg zu Kurfürstentümern erhoben.

Der Friede von Preßburg (25.12.1805) drängte Habsburg-Österreich endgültig nach Osten ab, indem er den Breisgau an Baden, die Grafschaft Hohenberg und den Streubesitz zwischen Bodensee und Donau an Württemberg, die Markgrafschaft Burgau, Tirol und Vorarlberg schließlich an Bayern überwies (das damit bis zum Gardasee reichte). Die Herzöge von Württemberg und Bayern wurden darüber hinaus zu Königen erhoben.

Vorgeschichte

Friedenskongress und Entschädigungsfrage

Der Reichsdeputationshauptschluss

Die Gebietsveränderungen




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Die Bestimmungen im Wortlaut

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