200 Jahre Säkularisation

Die territoriale Reform des Deutschen Reiches


Nach mehreren Vereinbarungen mit einzelnen Staaten (Bayern, Württemberg, Baden, Preußen) legten Napoleon und Zar Alexander einen gemeinsamen Plan vor, der die politische Landkarte Deutschlands entscheidend verändern sollte. Daß der Reichstag einen Ausschuß (Deputation) zur Regelung der Entschädigungsfrage bestellte, hatte unter dem Druck der Verhältnisse nur formale Bedeutung. Dennoch nahmen die Deputation und der Reichstag selbst den französisch-russischen Plan als (Be-)Schluß in der "Haupt-"sache und damit als Reichsgesetz an, daher nennt man dieses Reichsgesetz den "Reichsdeputationshauptschluß".

Er griff die lange vor der französischen Revolution erhobene Forderung nach Verstaatlichung der Kirchengüter (sowohl im Sinne eines Machtzuwachses der neuen Besitzer als auch einer notwendigen Beschränkung der alten Besitzer auf ihre geistlich-seelsorgerischen Aufgaben) auf und stellte somit Territorien im Umfang von fast 62.300 km2 (in Quellen und Literatur stets in Quadratmeilen gerechnet) mit 1 844 650 "Seelen" zur Neudisposition. Da dem allerdings nur knapp 26.500 km2 mit 1,1 Mill. "Seelen" an Verlusten gegenüberstanden, waren endlose Streitereien abzusehen. Massives (französisches) Eingreifen war also notwendig, um einerseits überhaupt zu einer Lösung zu kommen, andererseits zu einer Lösung im französischen Sinn. Diese sah "Mittelstaaten" vor, von Frankreich favorisiert und gestützt, die die Rolle einer dritten Kraft neben Preußen und Österreich übernehmen konnten; als Machtfaktor war damit das Reich mehr denn je ausgeschaltet.

Mit der Säkularisation war die Mediatisierung kleinerer Reichsstände verbunden, d.h. die Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit und die Unterstellung unter einen der "Mittelstaaten"; im Zuge von Säkularisation und Mediatisierung verschwanden 112 Reichsstände. Besonders im Süden des Reiches diente die Ländermasse dazu, starke, (Frankreich verpflichtete) Staaten zu schaffen.

Bereits im Sommer 1802 waren die Grundzüge der Erwerbungen abgesteckt, so dass die beteiligten Staaten zum 1. Dezember 1802 bereits die "wirkliche Zivilbesitznahme" vollzogen. Die Verabschiedung des "Reichsdeputationshauptschlusses" am 25. Februar 1803 bestätigte dann nur noch die vollendeten Tatsachen.

Vorgeschichte

Friedenskongress und Entschädigungsfrage

Der Reichsdeputations-
hauptschluss

Die Gebietsveränderungen




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