Die
territoriale Reform des Deutschen Reiches
Bayern, das mit den linksrheinischen Teilen der Pfalz (inklusive
Zweibrücken und Jülich) bereits 11.200 km2 eingebüßt
hatte, verzichtete jetzt noch auf den übrigen rechtsrheinischen
Teil der Pfalz (Kurpfalz mit Mannheim und Heidelberg), erhielt
dafür aber die Bistümer Würzburg, Bamberg,
Augsburg und Freising sowie Teile von Eichstätt und
Passau (16.000 km2).
Württemberg,
das nur Mömpelgard (Montbeliard) im Sundgau und kleinere
Besitzungen im Elsaß verloren hatte, erhielt den Großteil
der kleineren Reichsterritorien in Schwaben und (mit 1.600
km2) das Vierfache seines Ver lustes.
Baden
schließlich erhielt das Bistum Konstanz, die rechtsrheinischen
Besitzungen der Bistümer Basel, Straßburg und
Speyer und den rechtsrheinischen Teil der Kurpfalz von Mannheim
und Heidelberg bis Wertheim am Main, das sind 3.300 km2
und das sieben- bis achtfache seines Verlustes.
Der Breisgau wechselte von Österreich zum habsburgischen
Herzog von Modena, zusammen mit Salzburg entstanden so zwei
habsburgische Sekundogenituren im Reich. Anstelle der aufgehobenen
Kurwürden von Köln, Trier und der Pfalz wurden
Württemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg zu Kurfürstentümern
erhoben.
Der
Friede von Preßburg (25.12.1805) drängte Habsburg-Österreich
endgültig nach Osten ab, indem er den Breisgau an Baden,
die Grafschaft Hohenberg und den Streubesitz zwischen Bodensee
und Donau an Württemberg, die Markgrafschaft Burgau,
Tirol und Vorarlberg schließlich an Bayern überwies
(das damit bis zum Gardasee reichte). Die Herzöge von
Württemberg und Bayern wurden darüber hinaus zu
Königen erhoben.
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