Die
territoriale Reform des Deutschen Reiches
Am Ende des Ersten Koalitionskrieges stand die sowohl von
Frankreich als auch vom Reichstag erhobene Forderung nach
einem allgemeinen Friedenskongreß, der 1797-1799 im
badischen Rastatt zusammentrat. Die dort vertretenen Reichsstände
allerdings gingen noch von der Voraussetzung aus, daß
das linke Rheinufer beim Reich bliebe, zumindest aber, daß
darüber verhandelt werden könne - diese Basis
hatten aber Preußen und Österreich bereits in
ihren Verträgen mit Frankreich verlassen. Die jetzt
öffentlich vorgetragene französische Forderung
nach der Rheingrenze wurde hingenommen, indem man begann,
über die Entschädigung der Fürsten, die dadurch
Verluste erlitten, zu verhandeln. Der Kongreß
jedoch löste sich, bevor er zu einem nennenswerten
Ergebnis kam, durch den Wiederausbruch der Kämpfe auf.
Die
Bestimmung des Friedens von Luneville über die Entschädigung
der linksrheinisch begüterten Fürsten wurde vom
Reichstag schnell akzeptiert; Napoleon löste sie im
Zusammengehen mit dem russischen Zar Alexander I. Die Rivalität
der Großmächte Preußen und Österreich
wurde gegeneinander ausgespielt, die Begehrlichkeit der
Klein- und Mittelstaaten ausgenützt, um zu einem Ergebnis
zu kommen, das den Interessen Napoleons und eines zunehmend
auf Hegemonie ausgehenden Frankreich nützen konnte.
|