Projekt kulturer.be
15.12.23
Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Schlösserverwaltung untersagt jedes Abbrennen dieser Gegenstände insbesondere auf den Schlossplätzen und in den Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise den Schlossplatz in Aschaffenburg, die Kaiserburg in Nürnberg oder die gesamte Insel Herrenchiemsee.
In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, beispielsweise der Schlossplatz in Dachau (ab 18 Uhr), die gesamte Burganlage der Burg Cadolzburg oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr). Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz in Landshut und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ab 21 Uhr bzw. ab 18 Uhr gesperrt.
Diese Regelung dient der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Diesbezüglich will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
Die Bayerische Schlösserverwaltung fordert alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.
Eine Übersicht aller Regelungen ist unter www.schloesser.bayern.de zu finden.
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