20.7.17

Waldkalkung im Ortenaukreis

Besonderes Verfahren lässt Funktionen des Waldes regenerieren

Ein Hubschrauber wirft gemahlener Kalkstein über Waldflächen des Ortenaukreises ab. Foto: LRA

(lko) Saurer Regen fällt schon lange nicht mehr auf Deutschland, aber viele Waldböden im Land sind in ihrer Funktion als Pflanzenstandort, Lebensraum und Filter für Trinkwasser noch immer gefährdet – als Folge der Naturverschmutzung von vor über drei Jahrzehnten.  

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Freiburg hat bereits in den 1980er Jahren ein angepasstes und schonendes Wald-Kalkungskonzept erarbeitet, nach dem die Ortenauer Forstverwaltung Waldkalkungen durchführt, um einen nachhaltig stabilen und naturnahen Bodenzustand wieder herzustellen. Regelmäßige Waldbodenanalysen geben Auskunft, wenn weitere Kalkungen von Waldgebieten notwendig werden.  

„In diesem Jahr stehen Kalkungen in drei Forstbezirken an“, informiert Hans-Peter Hofsaeß, stellvertretender Leiter des Forstbezirks Oberkirch. „Wir greifen dabei im Bereich Achern-Kappelrodeck am „Bienenbuckel“ und im Gebiet „Kreuztanne“ neben gemahlenem Kalkstein auf staubarmes Granulat zurück“, so Hofsaeß. „Dieses Verfahren ist zwar teurer, aber aufgrund der Stadtnähe sind die Kosten gerechtfertigt, denn der Erholungs- und Besucherverkehr und die angrenzenden Reben dürfen so wenig wie möglich mit Kalkstaub beeinträchtigt werden“, argumentiert der stellvertretende Forstbezirksleiter. 

In diesem Jahr werden im Ortenaukreis rund 2.800 Tonnen gemahlener Kalkstein aus dem Neckartal per Hubschrauber ausgestreut - zusätzlich 153 Tonnen Kalkgestein in Form von Granulat. 916 Hektar Waldflächen werden im Kreisgebiet gekalkt, davon rund 300 Hektar im Forstbezirk Oberkirch. Die erste Kalkung beginnt am Montag, 3. Juli 2017, im Forstbezirk Oberkirch. Bis voraussichtlich Freitag, 11. August 2017, werden alle vorgesehen Waldflächen im Kreisgebiet gekalkt sein. 

Bei diesem Verfahren arbeitet das Amt für Waldwirtschaft eng mit dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Kreises zusammen. Diese fordern bei Eingriffen in das Schutzgut Boden von Bauwilligen, sich an den Kosten der Waldkalkungen zu beteiligen, um die Einwirkung durch Baumaßnahmen zu kompensieren. „Entsprechend dem Landratsamtsleitbild „alle Dienstleistungen aus einer Hand“, betreut das Amt für Waldwirtschaft dann mit seinen Förstern die verpflichtenden Ausgleichskalkungen von Gemeinden, Bauträgern, Unternehmen auf den zuständigen Waldflächen“, informiert Hofsaeß. 

Das Amt für Waldwirtschaft empfiehlt, die speziellen Flächen während den wochentäglichen Arbeiten zu meiden, um nicht von kleinen Körnern aus der Luft getroffen zu werden. „Eine Gefahr für die Gesundheit besteht nicht, da die Kalkkügelchen kaum das Gewicht eines kleinen Hagelkörnchens erreichen“, weiß Hofsaeß. Um die Waldbesucher nicht durch Stäube des gemahlenen Kalksteins zu belästigen, kann es währenddessen zu kurzfristigen Sperrungen von Waldwegen kommen. Das Amt für Waldwirtschaft bittet alle Waldbesucher um Verständnis und um Beachtung der jeweiligen Absperrungen. 

im Detail:  
siehe auch:  

Startseite | Service | zur ZUM | © Landeskunde online/ kulturer.be 2017
© Texte der Veranstalter, ohne Gewähr