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4.1.2017

FFH-Gebiete „Bocksbach und obere Pfinz“ und „Horber Neckarhänge“

Natura 2000-Managementpläne sind fertiggestellt

(rpk) Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe hat das Büro Naturplan, Darmstadt, die Natura 2000-Managementpläne für das rund 750 Hektar große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Bocksbach und obere Pfinz“ und das rund 811 Hektar große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Horber Neckarhänge“ fertiggestellt.

Aus europäischer Sicht beherbergt das im Übergangsbereich von der offenen Kraichgau-Landschaft bis hin zu den Ausläufern des Nordschwarzwaldes liegende FFH-Gebiet „Bocksbach und obere Pfinz“ eine besonders schützenswerte Lebensraum- und Artenausstattung. Es erstreckt sich über die Landkreise Karlsruhe und Enz und ist in elf Teilgebiete untergliedert. Bei der Erstellung des Managementplans wurden im gesamten Gebiet sieben Lebensraumtypen und sechs Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) nachgewiesen.

Wiesen und Wälder, durchzogen von Fließgewässern mit ihren Bachauen, prägen das Landschaftsbild des FFH-Gebiets und bieten Lebensraum für eine Vielzahl an Arten. So beherbergen die blumenbunten Mähwiesen und die artenreichen Pfeifengraswiesen unter anderem Populationen des Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und des Großen Feuerfalters, die hier ihre Raupenfutter- und Nektarpflanzen finden. Zu den Kernbereichen des FFH-Gebiets gehören die Naturschutzgebiete „Mistwiesen“ und „Pfinzquellen“.

Das Gebiet „Horber Neckarhänge“ ist Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und besteht aus zehn Teilgebieten, die sich überwiegend auf der Gemarkung der Stadt Horb a. N. und zu kleinen Teilen im Bereich der Gemarkungen Schopfloch, Empfingen, Eutingen im Gäu sowie Sulz a. N. befinden. Das Gebiet ist größtenteils gleichzeitig als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Bei der Erstellung des MaP konnten 17 Lebensraumtypen und drei Tierarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Für jeden Lebensraum und jede Tierart wurden Ziele und Maßnahmenempfehlungen formuliert. Diese sollen sicherstellen, dass die artenreichen Wiesen und Wälder sowie die geschützten Tierarten erhalten werden und ihre Entwicklung unterstützt wird.
Charakteristisch für das FFH-Gebiet und flächenmäßig am bedeutsamsten sind die artenreichen Mageren Flachlandmähwiesen, die Kalk-Magerrasen verschiedenster Ausprägung und die Wacholderheiden. Von Mitte Mai bis in den Hochsommer prägen bunt blühende Wiesen das Landschaftsbild im Dießener Tal und in der Neckaraue sowie an den Steilhängen entlang des Neckartals. Ebenso stehen die vielfältigen Buchenwälder unter besonderem europäischem Schutz. Zu den Merkmalen der Tierwelt des Gebietes zählt die seltene Fledermausart des Großes Mausohrs. Sie nutzt die Waldflächen und die reich strukturierte Wiesenlandschaft als Jagdgebiet.

Im Managementplan werden Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten erfasst, die von europäischer Bedeutung sind. Für jeden dieser Lebensräume und jede FFH-Art werden Ziele formuliert und Maßnahmen vorgeschlagen, um die besonderen Wiesen und Wälder in ihrer Größe und Qualität zu erhalten sowie die Entwicklung der Tierarten zu unterstützen. Die gesammelten Informationen sind in einem Textteil und auf zwölf Karten flächengenau dargestellt und beschrieben. Mit dem Schutz der intakten Natur und der biologischen Vielfalt schützen wir gleichzeitig unsere Lebensgrundlagen und werden unserer Verantwortung für künftige Generationen gerecht. Nicht zuletzt ist die landschaftliche Schönheit ein wichtiger Faktor für die Naherholung, für die Attraktivität einer Gemeinde als Wohnort und letztendlich ein Stück Heimat. Natura 2000 ist als Chance zu begreifen, die Erhaltung dieser Werte zu unterstützen.

Die Unterlagen für die Natura 2000-Managementpläne stehen unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44926/ zum Download bereit und liegen ab Januar 2017 zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz, Östliche Karl-Friedrich-Str. 58, 75175 Pforzheim,
Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe,
bzw.
Landratsamt Freudenstadt, Bau- und Umweltamt, Bereich Umweltschutz, Zimmer 237, Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt
oder beide:
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe.

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

 
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