10.11.17

Regierungspräsidium Karlsruhe ergreift Maßnahmen zum Schutz bedrohter Vogelarten im Aarbruch bei Bühl

Das Regierungspräsidium Karlsruhe beauftragt nach Abstimmungsgesprächen mit der Stadt Bühl und der Gemeinde Rheinmünster in diesem Winterhalbjahr erste Maßnahmen zum Schutz bedrohter Vogelarten im Aarbruch bei Bühl.

Im südlichen Landkreis Rastatt brüten aktuell noch vier bis fünf Paare des Großen Brachvogels. Alle Brutplätze sind als Vogelschutzgebiet geschützt und gehören zum europäischen Naturschutznetz Natura 2000. Es sind die einzig verbliebenen Brachvogel-Brutplätze im Regierungsbezirk Karlsruhe, den der Brachvogel ehemals von der Nord- bis zur Südgrenze besiedelt hat. Der Aarbruch ist einer der wenigen verbliebenen Rückzugs- und Lebensräume für Brachvogel und weitere Wiesenbrüter, wie beispielsweise den Kiebitz. Auch diese Art musste in den letzten Jahren dramatische Bestandseinbußen hinnehmen und kommt heute ebenfalls nur noch in wenigen Gebieten im Landkreis Rastatt vor.

Sowohl Großer Brachvogel als auch Kiebitz benötigen einen offenen Lebensraum ohne Sichthindernisse. Flächen mit Gebüschen und Gehölzreihen meiden sie. Flache, vernässte Mulden sind für diese Vogelarten wichtig zur Nahrungssuche.

Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Wiesenbrüter wurden vom Regierungspräsidium Karlsruhe in einem Managementplan für das Natura 2000-Gebiet „Acher-Niederung“ ausgearbeitet.

Als erste Maßnahmen werden Gehölzbereiche entlang des Bachs auf den Stock gesetzt und ein kleines Gebüsch in den Wiesen entfernt. Weiterhin wird eine bestehende flache Mulde vertieft und vergrößert. Damit steht nach größeren Regenperioden dort längere Zeit das Wasser und bietet nicht nur den dort brütenden Brachvögeln, sondern auch vielen Zugvögeln einen geeigneten Lebensraum und gute Nahrungsgrundlagen.

Beate Müller-Haug vom Referat Naturschutz und Landschaftspflege koordiniert im Regierungspräsidium die Maßnahmen, die vor Ort von Dr. Martin Boschert vom Büro Bioplan Bühl begleitet und von einem ortsansässigen und erfahrenen Landschaftspflegebetrieb ausgeführt werden.

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