5.5.17

Konstanzer Landrat Hämmerle fordert Biberleitfaden für Baden-Württemberg

(lkko) Das rasant wachsende Bibervorkommen führt im Landkreis Konstanz vermehrt zu Konfliktsituationen. Betroffen sind vor allem Eigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen. Probleme entstehen insbesondere, wenn Biberdämme oder Biberburgen Auswirkungen auf gewässernahe Landnutzungen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ganze Landstriche derart überflutet werden, dass kaum noch eine sinnvolle Bewirtschaftung möglich ist. Inzwischen sind auch öffentliche Wege und teilweise sogar Flächen im Bereich von Wohnbebauung betroffen. In zahlreichen Fällen müssen rasch Lösungen gefunden werden.

Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EU) sowie dem Bundesnaturschutzgesetz zählt der Biber allerdings zu den streng geschützten Arten. Es ist somit verboten, wild lebenden Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten oder ihre Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Eingriffe in Biberdämme und Biberburgen dürfen nicht bzw. nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums vorgenommen werden. Sofortmaßnahmen vor Ort können deshalb nicht einfach durchgeführt werden, sondern müssen von einem durch das Regierungspräsidium beauftragten Fachbüro erarbeitet werden. Dabei sind die zu ergreifenden Maßnahmen mit Behörden, Kommunen und Grundstückseigentümern zeitaufwändig abzustimmen. Gleichwohl tragen Sofortmaßnahmen nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Situation bei.

Zu langfristigen Lösungen können nur Biberkonzeptionen führen. Diese erfordern qualifizierte Untersuchungen des zukünftigen Lebensraums des Bibers. Als problematisch erweist sich dabei, dass nicht einheitlich geregelt ist, welche Handlungen zur Entlastung der überfluteten Flächen außerhalb eines durch die Biberkonzeption „überplanten“ Gebiets erlaubt sind. Auch Fragen der Kostenübernahme für die Sofortmaßnahmen sowie die Biberkonzeptionen bedürfen der Klärung.

„Ich erkenne bei betroffenen Grundstückseigentümern und Kommunen eine grundsätzliche Akzeptanz gegenüber dem Biber, stelle aber zunehmend fest, dass die Toleranzschwelle aufgrund der rasanten Entwicklung der Bibervorkommen und der damit einhergehenden Probleme erreicht ist. Die Gründe hierfür sind unter anderem, dass konkrete Vorgaben fehlen und die Handlungsspielräume der Behörden begrenzt sind. Damit das Zusammenleben von Mensch und Biber zukünftig in Einklang gebracht werden kann, ist eine einheitliche, abgestimmte Herangehensweise in Baden-Württemberg erforderlich“, so Landrat Hämmerle.

Der Landrat hält es für notwendig, dass das Land einen Biberleitfaden („Handlungsprogramm Biber“) erstellt, der verbindliche Zielsetzungen und flexible Handlungsmöglichkeiten für Behörden und Kommunen enthält. Mit diesem Anliegen hat er sich an den Umwelt- sowie den Landwirtschaftsminister in Stuttgart gewandt. Dabei regt er auch an, dass das Land zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellt, damit regionale und überregionale Biber-Konzepte erstellt werden können. Grundstückseigentümern bzw. Pächtern betroffener Flächen sollten angemessene Entschädigungsleistungen gewährt werden, sofern nachgewiesen ist, dass durch Biberaktivitäten die Bewirtschaftung überfluteter Flächen nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist und der Schaffung bzw. Erhaltung von Biber-Lebensräumen der Vorrang eingeräumt wird.

„Hierzu sind unbürokratische Entscheidungen erforderlich“, meint der Landrat und plädiert darüber hinaus für eine offene Informationspolitik des Landes.

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