28.10.16
Relaunch der Homepage der Landesdenkmalpflege www.denkmalpflege-bw.de
Ende Oktober geht der neue Internetauftritt der Landesdenkmalpflege
ans Netz
(rps) Seit der Organisationsreform des Landesamtes für Denkmalpflege
(LAD) zu Beginn des Jahres 2015 hatte es bereits eine Reihe von
Aktualisierungen der Internetseite gegeben. Nun wurde seit dem
Bestehen der Internetseite 2009 erstmals der gesamte Themenbereich „Geschichte,
Auftrag, Struktur“ überarbeitet und dem veränderten
Aufgabenspektrum angepasst.
In den drei Unter-Menüpunkten „Archäologische
Denkmalpflege“, „Bau- und Kunstdenkmalpflege“ und „Denkmalfachliche
Vermittlung“ spiegeln sich jetzt die drei Säulen der
Denkmalpflege wider. Ein struktureller Zugriff über verschiedene
Organigramme ist möglich, wie auch der Wechsel zu den weiterführenden
Seiten im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Stuttgart,
zu dem das LAD als Abteilung 8 hinzugehört. Bestehen blieben
die bewährten Seiten wie „Wegweiser im Umgang mit dem
Denkmal“ und „Reise durch ein denkmalpflegerisches
Verfahren“. Auch zahlreiche Angebote im Servicebereich sind
nach wie vor aktiv. Über die Homepage kann außerdem
die informative Quartalszeitschrift „Denkmalpflege in Baden-Württemberg“ abonniert
bzw. gelesen werden. Im Archiv stehen alle Ausgaben der Zeitschrift
seit 1958 als E-Journal zur Verfügung.
Erstmals finden Denkmaleigentümer jetzt detaillierte Informationen
zur Denkmalförderung im Netz, ein eigens programmiertes Zuschussformular
erlaubt die bequeme Beantragung von daheim. Die besonders häufig
frequentierten Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Landesamtes sowie der Unteren Denkmalschutzbehörden sind
aktualisiert. Die Publikationen der Denkmalpflege können inzwischen
mittels einer Warenkorbfunktion direkt bestellt werden. Zudem sind
eine ganze Reihe neuer Projektseiten hinzugekommen.
Nicht zuletzt wurde bei dieser Gelegenheit die Nutzeroberfläche
neu gestaltet und mit ihrer horizontalen Navigationsstruktur den
Anforderungen der inzwischen vielfältigen mobilen Endgeräte
(neben Computern auch Tablets und Smartphones) angepasst.
Gemäß § 10 des LBBG (Landesgesetz zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen – Landes-Behindertengleichstellungsgesetz)
bzw. der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, BITV 2.0. kann die Seite
als barrierefrei gelten. Dies hat eine Überprüfung durch
die Fachagentur WEB for ALL im Frühjahr 2016 ergeben. Dies
entspricht dem Wunsch der Landesregierung nach barrierefreien Angeboten.
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