3.3.16
Medienvielfalt von gestern bis morgen
40 Jahre Pflichtexemplargesetz in Baden-Württemberg
| Ausstellung in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
(blb) Zum 40. Jahrestag des Pflichtexemplargesetzes in Baden-Württemberg
präsentiert die Badische Landesbibliothek vom 3. März
bis zum 14. April 2016 die Ausstellung „Medienvielfalt von
gestern bis morgen – 40 Jahre Pflichtexemplargesetz in Baden-Württemberg“.
Sie vermittelt dem Besucher die bunte Vielfalt der baden-württembergischen
Medienproduktion.
Für die zwei in Karlsruhe und Stuttgart ansässigen Landesbibliotheken
Baden-Württembergs gilt seit dem 3. März 1976
das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren
an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische
Landesbibliothek in Stuttgart“. Es ist der Grundstein für
einen einzigartigen Sammlungsbestand in der Badischen Landesbibliothek.
Denn Pflichtexemplare sind Veröffentlichungen, die auf dieser
gesetzlichen Grundlage an eine Bibliothek mit Archivauftrag im
jeweiligen Bundesland abgeliefert werden müssen. Nicht nur
die Verlage sind durch dieses Gesetz dazu aufgerufen, ihre Veröffentlichungen
an die Landesbibliotheken abzuliefern. Auch die Bibliotheken ihrerseits
sind verpflichtet, diese Werke zu sammeln und dauerhaft zu bewahren.
Rund 20.000 Einheiten von ca. 6.000 Verlagen und Selbstverlegern
gelangen auf diese Weise jährlich in die Badische Landesbibliothek
und dokumentieren das kulturelle Erbe Badens. Vieles davon ist
nur hier vorhanden und dauerhaft für die Allgemeinheit verfügbar.
Neben wissenschaftlicher Fachliteratur großer badischer
Verlage wie etwa Springer in Heidelberg, Nomos in Baden-Baden oder
Herder in Freiburg hält der Bestand an Pflichtexemplaren u.a.
auch zahlreiche Reiseführer, Koch- und Kinderbücher sowie
Zeitungen, illustrierte Zeitschriften, Musikalien und Landkarten
bereit. Da auch elektronische Medien ablieferungspflichtig
sind, finden sich neben gedruckten Materialien Speichermedien von
der Diskette über die CD-ROM bis hin zum USB-Stick im Pflichtbestand.
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