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3.3.16

Medienvielfalt von gestern bis morgen

40 Jahre Pflichtexemplargesetz in Baden-Württemberg | Ausstellung in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe

(blb) Zum 40. Jahrestag des Pflichtexemplargesetzes in Baden-Württemberg präsentiert die Badische Landesbibliothek vom 3. März bis zum 14. April 2016 die Ausstellung „Medienvielfalt von gestern bis morgen – 40 Jahre Pflichtexemplargesetz in Baden-Württemberg“. Sie vermittelt dem Besucher die bunte Vielfalt der baden-württembergischen Medienproduktion.

Für die zwei in Karlsruhe und Stuttgart ansässigen Landesbibliotheken Baden-Württembergs gilt seit dem 3. März 1976 das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart“. Es ist der Grundstein für einen einzigartigen Sammlungsbestand in der Badischen Landesbibliothek. Denn Pflichtexemplare sind Veröffentlichungen, die auf dieser gesetzlichen Grundlage an eine Bibliothek mit Archivauftrag im jeweiligen Bundesland abgeliefert werden müssen. Nicht nur die Verlage sind durch dieses Gesetz dazu aufgerufen, ihre Veröffentlichungen an die Landesbibliotheken abzuliefern. Auch die Bibliotheken ihrerseits sind verpflichtet, diese Werke zu sammeln und dauerhaft zu bewahren. Rund 20.000 Einheiten von ca. 6.000 Verlagen und Selbstverlegern gelangen auf diese Weise jährlich in die Badische Landesbibliothek und dokumentieren das kulturelle Erbe Badens. Vieles davon ist nur hier vorhanden und dauerhaft für die Allgemeinheit verfügbar.

Neben wissenschaftlicher Fachliteratur großer badischer Verlage wie etwa Springer in Heidelberg, Nomos in Baden-Baden oder Herder in Freiburg hält der Bestand an Pflichtexemplaren u.a. auch zahlreiche Reiseführer, Koch- und Kinderbücher sowie Zeitungen, illustrierte Zeitschriften, Musikalien und Landkarten bereit. Da auch elektronische Medien ablieferungspflichtig sind, finden sich neben gedruckten Materialien Speichermedien von der Diskette über die CD-ROM bis hin zum USB-Stick im Pflichtbestand.

 
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