19.1.15
Flughafen Zürich beantragt Änderung
des Betriebsreglements
Landrätin und Landräte sagen „NEIN“ zur
weiteren Verfestigung der Nordausrichtung des Flughafens zu Lasten
Südbadens
(lkwt) Eine klare Absage erteilen die Landrätin des Landkreises
Lörrach sowie die Landräte der Landkreise Waldshut, Konstanz
und des Schwarzwald-Baar-Kreises den Plänen des Flughafens
Zürich, das Betriebsregelement zu ändern. Dies haben
sie in ihrer gemeinsamen Stellungnahme an das zuständige Schweizerische
Bundesamt für Zivilluftfahrt zum Ausdruck gebracht, welches
sie auf deutscher Seite neben dem Land Baden-Württemberg an
dem Verfahren beteiligt hatte.
Der Antrag auf Änderung des Betriebsreglements beinhaltet
im Wesentlichen die Entflechtung des Ostkonzeptes und des Südkonzeptes.
Hierzu sollen aus dem Osten und Süden kommende Flugzeuge zunächst über
den Landkreis Konstanz entlang der Staatsgrenze nach Norden an
den Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis geführt
werden. Aus Westen kommende Flugzeuge sollen über das Rheintal
u. a. über Hohentengen und das Wutachtal zum selben Anflugpunkt über
dem Schwarzwald-Baar-Kreis geleitet werden. Bei dem beantragten
Ostkonzept, das während der abendlichen Sperrzeiten und tagsüber
bei Westwindlagen praktiziert werden soll, erfolgt der Endanflug
zwar wie bisher auch von Osten auf die Piste 28.
Die „Reihung“ der Flugzeuge erfolgt aber über
Südbaden an der Landesgrenze Deutschland/Schweiz, bevor sie über
den Kanton Schaffhausen hinweg in den Endanflug geführt werden.
Nach Auffassung von Landrätin Dammann und ihrer Landratskollegen
Hämmerle, Dr. Kistler und Hinterseh handelt es sich somit
nicht um ein Ostkonzept, sondern um ein „verkapptes Nordanflugkonzept“.
Damit würde die Nordausrichtung des Flughafens dauerhaft zu
Lasten Deutschlands zementiert. Im Ergebnis würde die Flughafenbetreiberin
zusätzlich zu dem tagsüber praktizierten Nordkonzept
künftig den südbadischen Luftraum auch noch durch das
Ostkonzept umfassend in Anspruch nehmen, d. h., der Flughafen könnte
während der gesamten Betriebszeit von Norden angeflogen werden.
Diese Planungen führten zwangsläufig zu Mehrbelastungen
in den südbadischen Landkreises Waldshut, Konstanz, Lörrach
und Schwarzwald-Baar-Kreis. „Dies können wir nicht akzeptieren“,
so die Landrätin und die Landräte.
Da zur Umsetzung des geänderten Betriebsreglements eine weitere
Anpassung der Deutschen Durchführungsverordnung (220. DVO)
erforderlich ist, bitten die Landrätin und die Landräte
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nunmehr dringend, eine
weitere Anpassung der 220. DVO nicht zuzulassen. Der Taktik der
Schweiz, ihre Ziele Schritt für Schritt quasi scheibchenweise
durchzusetzen, sollte die Bundesregierung mit Entschlossenheit
entgegentreten. Vielmehr müsse jetzt die Stuttgarter Erklärung,
die eine weitere Reduzierung der vom Fluglärm betroffenen
südbadischen Regionen beinhaltet, konsequent umgesetzt werden.
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