21.10.15
Deutschland hat weltweit eine der vielfältigsten
Kunst- und Kulturlandschaften
Zehn Jahre UNESCO-Konvention zur Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen
(unesco)
Die UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
feiert am 20. Oktober 2015 zehnjähriges Jubiläum. Sie ist
das weltweit wichtigste Rechtsinstrument zur Förderung zeitgenössischer
Kunst und Kultur. 140 Länder und die Europäische Union
haben die Konvention ratifiziert. Alle EU-Mitgliedstaaten, nahezu
alle OECD-Staaten und zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer
nutzen sie als Rahmen, um weltweit Kultur zu schaffen, zu produzieren,
zu verbreiten und an ihr teilzuhaben.
Auch für die deutsche Kultur- und Medienpolitik ist das UNESCO-Instrument
wegweisend: Deutschland hat mittlerweile eine der vielfältigsten
Kunst- und Kulturlandschaften weltweit. Es ist Weltmeister in der
Orchester- und Theaterdichte, Bibliotheks- und Museumsnutzung.
Millionen sind als Sänger und Musiker aktiv. Festivals aller
Sparten, Kunst- und Buchmessen zeichnen Deutschland aus. Künstler,
Produzenten, Verleger und die Zivilgesellschaft haben weltweite
Kooperationsnetze aufgebaut.
"Die Leistungsbilanz der UNESCO-Konvention zur kulturellen
Vielfalt kann sich sehen lassen. Und Deutschland spielt eine zentrale
Rolle bei ihrer Umsetzung. Wir tragen beispielsweise durch ein
beeindruckendes Portfolio künstlerischer Koproduktionen mit
Entwicklungsländern zur Beseitigung des Nord-Süd-Gefälles
beim internationalen Kulturaustausch bei", sagt Prof. Dr.
Karin von Welck, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission. "Doch
wir dürfen uns keineswegs zurücklehnen. Denn die kulturelle
Vielfalt des Jahres 2050 und ihre Produktionsbedingungen im Zeitalter
der Digitalisierung können wir heute nur erahnen. So ist zum
Beispiel die Rolle öffentlicher Mediendienste in den nächsten
zehn Jahren für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen absolut
zentral. Hier gilt es, gezielt zu investieren. Die UNESCO-Konvention
wird uns helfen, auch künftig maximale Entwicklungsfreiheit
zu garantieren. Dafür ist es essenziell, dass wir diese Rechtsgrundlage
auch für Verträge wie das Transatlantische Freihandelsabkommen
TTIP aktiv nutzen", so von Welck weiter.
Durch die UNESCO-Konvention soll die kulturelle Vielfalt weltweit
in den nächsten Jahrzehnten weiter gestärkt werden. Denn
98 Prozent des Welthandels in Kunst und Kultur spielt sich noch
immer wesentlich unter Industriestaaten ab. Kooperationen und Koproduktionen
mit Ländern des Südens sollen zum Abbau dieser Ungleichheiten
beitragen. Auch die internationale Mobilität von Künstlern
muss dafür verbessert werden. Denn Künstler profitieren
zwar zunehmend von Fördermaßnahmen und dem digitalen
Wandel, müssen aber weiterhin große Barrieren bei der
Arbeit im Ausland überwinden. Durch eine in der UNESCO-Konvention
festgeschriebene Vorzugsbehandlung sollen auch hier Fortschritte
erzielt werden.
Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 die "Konvention über
den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet.
Diese garantiert das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik
der Vertragsstaaten und soll zur globalen Kulturkooperation beitragen.
Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft. Deutschland
hat die UNESCO-Konvention am 12. März 2007 ratifiziert. Die
Deutsche UNESCO-Kommission führt Projekte zur Stärkung
kultureller Vielfalt in Deutschland, Europa und der arabischen
Region durch. |