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22.12.15

Sieben Kulturformen in das deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Deutschland setzt UNESCO-Konvention um

(unesco) Nach Beschluss der Kultusministerkonferenz wurden Anfang Dezember das Sternsingen, das Kneippen, das Schützenwesen, das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die Volkstanzbewegung, das Choralsingen und die manuelle Glasfertigung in die Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit folgt sie der Empfehlung der Experten der Deutschen UNESCO-Kommission. Erstmalig wurden auch Beispiele guter Praxis ausgezeichnet: Die Manufakturelle Schmuckgestaltung und die Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken wurden in das deutsche Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen. Dieses Register zeigt modellhaft, wie Immaterielles Kulturerbe wirksam erhalten werden kann.

"Das Immaterielle Kulturerbe macht uns die Spannbreite kulturellen Könnens und Wissens bewusst. Ich beglückwünsche die Trägerinnen und Träger der neu aufgenommenen Kulturformen. Wir erkennen damit ihr besonderes Engagement für die Pflege und Weitergabe dieser lebendigen Traditionen an", sagte KMK-Präsidentin Brunhild Kurth, Kultusministerin des Landes Sachsen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: "Das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass Reichtum nicht allein in Wohlstand begründet liegt, sondern insbesondere auch in der Vielfalt unserer Kultur. Wir schärfen damit das Bewusstsein für den ideellen Wert der über Generationen überlieferten Kenntnisse und Bräuche. Besonders freue ich mich, dass wir für 2016 'Orgelbau und Orgelmusik' als neue deutsche Nominierung für die internationale Repräsentative Liste der UNESCO einreichen werden, denn der Nominierungsvorschlag verkörpert zwei wesentliche Komponenten des Immateriellen Kulturerbes – Tradition und Innovation."

"Unser kulturelles Erbe manifestiert sich nicht nur in Monumenten. Es ist lebendig und Teil unseres täglichen Lebens. Immaterielles Kulturerbe ist Ausdruck unserer sich ständig weiterentwickelnden Identität. Wir müssen es nutzen, um den Austausch über unterschiedliche Kulturen zu fördern und ein Verständnis für den Wert kultureller Vielfalt zu schaffen", sagte Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees zum Immateriellen Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission.

Die sieben Neuaufnahmen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

  • Choralsingen
  • Ehrsames Narrengericht zu Grosselfingen
  • Kneippen – traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps
  • Manuelle Glasfertigung
  • Schützenwesen in Deutschland
  • Sternsingen
  • Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland

Die zwei Einschreibungen in das Register Guter Praxisbeispiele:

  • Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken
  • Manufakturelle Schmuckgestaltung

Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und immer wieder neu gestaltet. Immaterielles Kulturerbe ist oft auch die Grundlage von materiellem Kulturerbe.

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. 391 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt sind derzeit von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe anerkannt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 163 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Um eine kulturelle Ausdrucksform für die internationalen UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen, ist die Aufnahme in ein nationales Verzeichnis Voraussetzung. Über die erste deutsche Nominierung – "Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften" – wird der Zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO im November/Dezember 2016 entscheiden. Über die deutsche Nominierung "Orgelbau und Orgelmusik" wird im Jahr 2017 beraten.

 
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