22.12.15 Sieben Kulturformen in das deutsche Verzeichnis
des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen
Deutschland setzt UNESCO-Konvention um
(unesco) Nach Beschluss der Kultusministerkonferenz
wurden Anfang Dezember das Sternsingen, das Kneippen, das Schützenwesen,
das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die Volkstanzbewegung,
das Choralsingen und die manuelle Glasfertigung in die Liste des
Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit folgt sie der Empfehlung
der Experten der Deutschen UNESCO-Kommission. Erstmalig
wurden auch Beispiele guter Praxis ausgezeichnet: Die Manufakturelle
Schmuckgestaltung und die Bewahrung und Förderung von Kultur,
Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken
wurden in das deutsche Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen.
Dieses Register zeigt modellhaft, wie Immaterielles Kulturerbe
wirksam erhalten werden kann.
"Das Immaterielle Kulturerbe macht uns die Spannbreite kulturellen
Könnens und Wissens bewusst. Ich beglückwünsche
die Trägerinnen und Träger der neu aufgenommenen Kulturformen.
Wir erkennen damit ihr besonderes Engagement für die Pflege
und Weitergabe dieser lebendigen Traditionen an", sagte KMK-Präsidentin
Brunhild Kurth, Kultusministerin des Landes Sachsen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: "Das
Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist ein eindrucksvoller
Beleg dafür, dass Reichtum nicht allein in Wohlstand begründet
liegt, sondern insbesondere auch in der Vielfalt unserer Kultur.
Wir schärfen damit das Bewusstsein für den ideellen Wert
der über Generationen überlieferten Kenntnisse und Bräuche.
Besonders freue ich mich, dass wir für 2016 'Orgelbau und
Orgelmusik' als neue deutsche Nominierung für die internationale
Repräsentative Liste der UNESCO einreichen werden, denn der
Nominierungsvorschlag verkörpert zwei wesentliche Komponenten
des Immateriellen Kulturerbes – Tradition und Innovation."
"Unser kulturelles Erbe manifestiert sich nicht nur in Monumenten.
Es ist lebendig und Teil unseres täglichen Lebens. Immaterielles
Kulturerbe ist Ausdruck unserer sich ständig weiterentwickelnden
Identität. Wir müssen es nutzen, um den Austausch über
unterschiedliche Kulturen zu fördern und ein Verständnis
für den Wert kultureller Vielfalt zu schaffen", sagte
Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees zum
Immateriellen Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission.
Die sieben Neuaufnahmen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen
Kulturerbes:
- Choralsingen
- Ehrsames Narrengericht zu Grosselfingen
- Kneippen – traditionelles Wissen und Praxis nach
der Lehre Sebastian Kneipps
- Manuelle Glasfertigung
- Schützenwesen in Deutschland
- Sternsingen
- Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen
in Deutschland
Die zwei Einschreibungen in das Register Guter Praxisbeispiele:
- Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und
Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken
- Manufakturelle Schmuckgestaltung
Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen
aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen,
Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen immateriellen Kulturerbes
sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen.
Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln
Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation
zu Generation weitergegeben und immer wieder neu gestaltet. Immaterielles
Kulturerbe ist oft auch die Grundlage von materiellem Kulturerbe.
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation
und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation
weitergegeben werden. 391 Bräuche, Darstellungskünste,
Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt sind derzeit
von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe anerkannt, darunter
der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische
Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 163
Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen
Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Um eine kulturelle Ausdrucksform für die internationalen
UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen, ist
die Aufnahme in ein nationales Verzeichnis Voraussetzung. Über
die erste deutsche Nominierung – "Idee und Praxis der
Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften" – wird
der Zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO im November/Dezember
2016 entscheiden. Über die deutsche Nominierung "Orgelbau
und Orgelmusik" wird im Jahr 2017 beraten. |