Nachrichten & Notizen
aus dem Kulturerbe

 
 

In Landeskunde online:

   Nachrichten Landeskunde Kulturerbe Baden-Württemberg Museen Museum Heidelberg Mannheim Karlsruhe Freiburg Schlösser Gärten Denkmalschutz Badische Heimat
 

Einkaufen bei Landeskudne online

21.10.15

Neues Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal, Hessental und Masseldorn“ im Neckar-Odenwald-Kreis

(rpk) Am Dienstag, 13. Oktober 2015 hat Regierungspräsidentin Nicolette Kressl das 27. Naturschutzgebiet im Neckar-Odenwald-Kreis ausgewiesen: Es trägt den Namen „Nüstenbachtal, Hessental und Masseldorn“ und gehört zu Gemarkungen der Großen Kreisstadt Mosbach.

In Anwesenheit von Oberbürgermeister Michael Jann, dem Ersten Landesbeamten des Neckar-Odenwald-Kreises, Dr. Björn-Christian Kleih sowie Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderates und der Verwaltung unterzeichnete die Regierungspräsidentin im Mosbacher Rathaus die Verordnung für das Naturschutzgebiet.

Nicolette Kressl dankte Oberbürgermeister Michael Jann, seiner Verwaltung und dem Gemeinderat herzlich für die aktive und erfolgreiche Zusammenarbeit: OB Michael Jann hatte vor fünf Jahren selbst den Vorschlag gemacht, das Nüstenbachtal auf seine Eignung als Naturschutzgebiet zu untersuchen. Diesem Vorschlag war das Regierungspräsidium gerne nachgekommen. Der Gemeinderat stimmte der Ausweisung eines Naturschutzgebietes einstimmig zu. Die Verwaltung der Großen Kreisstadt hat das Regierungspräsidium aktiv bei der Vermittlung des Naturschutzgebietes in der Öffentlichkeit unterstützt und somit zu dem jetzt vorliegenden, weitgehend akzeptierten Ergebnis maßgeblich beigetragen.

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl würdigte das Nüstenbachtal als landschaftliche Schönheit, in der weiterhin die ruhige Naherholung der Stadtbevölkerung willkommen ist. Gleichzeitig sind das Tal, der obere Hangbereich des Hessentals und die trockenen Kuppen des Masseldorns als Lebensraum zahlreicher seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geschützt.

Zwei Jahre lang hatten die Biologen und Landschaftsökologen des Regierungspräsidiums die Informationen über die Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten des Gebiets zusammengetragen. Zusammen mit zahlreichen Ehrenamtlichen – darunter an vorderster Front Mitglieder der örtlichen NABU-Gruppe - wurden nicht weniger als 49 Brutvogelarten, 59 Tagfalter-Arten und 19 Heuschreckenarten nachgewiesen. Die Regierungspräsidentin hob den „Mosbacher Goldhahnenfuß“ – eine Unterart des Goldhahnenfußes, die nur hier vorkommt – und den stark gefährdeten Steinkrebs besonders hervor. Kein anderes Naturschutzgebiet des Regierungsbezirks hat eine eigene, nur im Schutzgebiet vorkommende Pflanzenart; und nur in sehr wenigen Gewässern im Regierungsbezirk lebt heute noch der stark gefährdete Steinkrebs. Weitere 11 stark gefährdete, und zahlreiche gefährdete Arten leben im Gebiet: Grund genug, bei seiner weiteren Entwicklung auf den Schutz der Natur zu achten. Dies ist nun durch die Bestimmungen der Verordnung gesichert.

Ein wertvolles Wiesental muss nicht nur vor Bebauung, sportlichen Aktivitäten und der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung geschützt werden; die Aufgabe der Wiesenpflege ist Ursache für viele verlorene Wiesentäler im Odenwald. Auch hier ist die Verordnung eines Naturschutzgebietes hilfreich: sie sichert den naturfreundlich arbeitenden Landwirten die finanzielle Unterstützung durch die Naturschutzverwaltung dauerhaft zu.
In diesem Zusammenhang dankte die Regierungspräsidentin den Landwirten, die die steilen Hängen und das feuchte Tal mähen oder mit ihren Rindern beweiden. Ohne ihre oft mühevolle und schwere Arbeit wäre das Gebiet längst Wald geworden, und der Lebensraum für die Pflanzen und Insekten des Offenlandes wäre verloren.
Der Verein „Natur- und Landschaftsschutz Nüstenbachtal“ hat in der Vergangenheit sehr tatkräftig in der Landschaftspflege mitgearbeitet: den Vereinsmitgliedern dankte die Regierungspräsidentin herzlich und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass dieses Engagement für die Heimat erhalten bleibt.

Der Neckar-Odenwald-Kreis und der Landschaftserhaltungsverband sind für den Vertragsnaturschutz im Nüstenbachtal verantwortlich; auch hier wurde wertvolle und für die Zukunft wichtige Arbeit geleistet, wofür die Regierungspräsidentin den Verantwortlichen dankte und gleichzeitig die Integration arbeitssuchender Menschen über die gemeinnützige Einrichtung DIGENO lobte.

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl zeigte Verständnis dafür, dass nicht jeder mit der Ausweisung eines Naturschutzgebietes von vorne herein einverstanden ist. Es ist daher wichtig, die Zusammenhänge und Ziele zu erklären und zu vermitteln, worum es hier geht und welche Änderungen oder Einschränkungen es tatsächlich geben wird. Auch bei diesem Verfahren zeigte sich: Die Befürchtungen gehen gelegentlich weit über die tatsächlichen Einschränkungen hinaus. Selbstverständlich kann man weiter die Wiese mähen, Obstbäume pflanzen und Äpfel ernten: Das ist sogar sehr erwünscht, denn nur durch aktive Pflege wird die Kulturlandschaft erhalten. Die Nutzung und Erhaltung rechtmäßiger Einrichtungen ist weiter zulässig, das winterliche Skivergnügen und die jährliche Mountainbike-Veranstaltung sind in der Verordnung ausdrücklich zugelassen.

2014 und 2015 haben die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums in öffentlichen Veranstaltungen und Einzelgesprächen viele Fragen beantwortet. Mit den Gartenbesitzern und den Landwirten waren so Einigungen möglich, die sowohl die Natur schützen, als auch die Bedürfnisse der Gärtner und Bauern berücksichtigen. Das Ergebnis – nur acht Einwendungen in der Offenlage eines 149 Hektar großen Gebietes – zeigt, dass nun auch dieses Naturschutzgebiet weitgehende Akzeptanz gefunden hat.

In Kürze wird die am 13. Oktober 2015 unterzeichnete Verordnung im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht. Zwei Wochen später erlangt sie Rechtskraft.

Der Wortlaut der Verordnung, eine Karte des Gebiets und die naturschutzfachliche Würdigung können im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/ rpk/Abt5/Ref55/Seiten/Naturschutzgebiete.aspx
eingesehen werden.

 
Startseite | Service | Aktuelles | ZUM
Texte der Veranstalter, ohne Gewähr © Badische Heimat/Landeskunde online 2015