21.10.15
Neues Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal,
Hessental und Masseldorn“ im Neckar-Odenwald-Kreis
(rpk) Am Dienstag, 13. Oktober 2015 hat Regierungspräsidentin
Nicolette Kressl das 27. Naturschutzgebiet im Neckar-Odenwald-Kreis
ausgewiesen: Es trägt den Namen „Nüstenbachtal,
Hessental und Masseldorn“ und gehört zu Gemarkungen
der Großen Kreisstadt Mosbach.
In Anwesenheit von Oberbürgermeister Michael Jann, dem Ersten
Landesbeamten des Neckar-Odenwald-Kreises, Dr. Björn-Christian
Kleih sowie Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderates und
der Verwaltung unterzeichnete die Regierungspräsidentin im
Mosbacher Rathaus die Verordnung für das Naturschutzgebiet.
Nicolette Kressl dankte Oberbürgermeister Michael Jann, seiner
Verwaltung und dem Gemeinderat herzlich für die aktive und
erfolgreiche Zusammenarbeit: OB Michael Jann hatte vor fünf
Jahren selbst den Vorschlag gemacht, das Nüstenbachtal auf
seine Eignung als Naturschutzgebiet zu untersuchen. Diesem Vorschlag
war das Regierungspräsidium gerne nachgekommen. Der Gemeinderat
stimmte der Ausweisung eines Naturschutzgebietes einstimmig zu.
Die Verwaltung der Großen Kreisstadt hat das Regierungspräsidium
aktiv bei der Vermittlung des Naturschutzgebietes in der Öffentlichkeit
unterstützt und somit zu dem jetzt vorliegenden, weitgehend
akzeptierten Ergebnis maßgeblich beigetragen.
Regierungspräsidentin Nicolette Kressl würdigte das
Nüstenbachtal als landschaftliche Schönheit, in der
weiterhin die ruhige Naherholung der Stadtbevölkerung willkommen
ist. Gleichzeitig sind das Tal, der obere Hangbereich des Hessentals
und die trockenen Kuppen des Masseldorns als Lebensraum zahlreicher
seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geschützt.
Zwei Jahre lang hatten die Biologen und Landschaftsökologen
des Regierungspräsidiums die Informationen über die
Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten des Gebiets zusammengetragen.
Zusammen mit zahlreichen Ehrenamtlichen – darunter an vorderster
Front Mitglieder der örtlichen NABU-Gruppe - wurden nicht
weniger als 49 Brutvogelarten, 59 Tagfalter-Arten und 19 Heuschreckenarten
nachgewiesen. Die Regierungspräsidentin hob den „Mosbacher
Goldhahnenfuß“ – eine Unterart des Goldhahnenfußes,
die nur hier vorkommt – und den stark gefährdeten
Steinkrebs besonders hervor. Kein anderes Naturschutzgebiet des
Regierungsbezirks hat eine eigene, nur im Schutzgebiet vorkommende
Pflanzenart; und nur in sehr wenigen Gewässern im Regierungsbezirk
lebt heute noch der stark gefährdete Steinkrebs. Weitere
11 stark gefährdete, und zahlreiche gefährdete Arten
leben im Gebiet: Grund genug, bei seiner weiteren Entwicklung
auf den Schutz der Natur zu achten. Dies ist nun durch die Bestimmungen
der Verordnung gesichert.
Ein wertvolles Wiesental muss nicht nur vor Bebauung, sportlichen
Aktivitäten und der Intensivierung der landwirtschaftlichen
Nutzung geschützt werden; die Aufgabe der Wiesenpflege ist
Ursache für viele verlorene Wiesentäler im Odenwald.
Auch hier ist die Verordnung eines Naturschutzgebietes hilfreich:
sie sichert den naturfreundlich arbeitenden Landwirten die finanzielle
Unterstützung durch die Naturschutzverwaltung dauerhaft
zu.
In diesem Zusammenhang dankte die Regierungspräsidentin
den Landwirten, die die steilen Hängen und das feuchte Tal
mähen oder mit ihren Rindern beweiden. Ohne ihre oft mühevolle
und schwere Arbeit wäre das Gebiet längst Wald geworden,
und der Lebensraum für die Pflanzen und Insekten des Offenlandes
wäre verloren.
Der Verein „Natur- und Landschaftsschutz Nüstenbachtal“ hat
in der Vergangenheit sehr tatkräftig in der Landschaftspflege
mitgearbeitet: den Vereinsmitgliedern dankte die Regierungspräsidentin
herzlich und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass dieses Engagement
für die Heimat erhalten bleibt.
Der Neckar-Odenwald-Kreis und der Landschaftserhaltungsverband
sind für den Vertragsnaturschutz im Nüstenbachtal verantwortlich;
auch hier wurde wertvolle und für die Zukunft wichtige Arbeit
geleistet, wofür die Regierungspräsidentin den Verantwortlichen
dankte und gleichzeitig die Integration arbeitssuchender Menschen über
die gemeinnützige Einrichtung DIGENO lobte.
Regierungspräsidentin Nicolette Kressl zeigte Verständnis
dafür, dass nicht jeder mit der Ausweisung eines Naturschutzgebietes
von vorne herein einverstanden ist. Es ist daher wichtig, die
Zusammenhänge und Ziele zu erklären und zu vermitteln,
worum es hier geht und welche Änderungen oder Einschränkungen
es tatsächlich geben wird. Auch bei diesem Verfahren zeigte
sich: Die Befürchtungen gehen gelegentlich weit über
die tatsächlichen Einschränkungen hinaus. Selbstverständlich
kann man weiter die Wiese mähen, Obstbäume pflanzen
und Äpfel ernten: Das ist sogar sehr erwünscht, denn
nur durch aktive Pflege wird die Kulturlandschaft erhalten. Die
Nutzung und Erhaltung rechtmäßiger Einrichtungen ist
weiter zulässig, das winterliche Skivergnügen und die
jährliche Mountainbike-Veranstaltung sind in der Verordnung
ausdrücklich zugelassen.
2014 und 2015 haben die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums
in öffentlichen Veranstaltungen und Einzelgesprächen
viele Fragen beantwortet. Mit den Gartenbesitzern und den Landwirten
waren so Einigungen möglich, die sowohl die Natur schützen,
als auch die Bedürfnisse der Gärtner und Bauern berücksichtigen.
Das Ergebnis – nur acht Einwendungen in der Offenlage eines
149 Hektar großen Gebietes – zeigt, dass nun auch
dieses Naturschutzgebiet weitgehende Akzeptanz gefunden hat.
In Kürze wird die am 13. Oktober 2015 unterzeichnete Verordnung
im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht. Zwei Wochen später
erlangt sie Rechtskraft.
Der Wortlaut der Verordnung, eine Karte des Gebiets und die naturschutzfachliche
Würdigung können im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/
rpk/Abt5/Ref55/Seiten/Naturschutzgebiete.aspx
eingesehen werden. |