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15.7.15

Flurneuordnung soll Biber-Konflikt im Main-Tauber-Kreis entschärfen

Arbeiten am Insinger Bach (Gem. Wittighausen)

(lkmt) Eine Flurneuordnung eignet sich hervorragend, um Nutzungskonflikte zwischen Landbewirtschaftung und Naturschutz zu entflechten. Sie soll jetzt auch am Insinger Bach auf Gemarkung Unterwittighausen eingesetzt werden, um verschieden gelagerte Interessen unter einen Hut zu bringen. Zur Vorstellung des geplanten Verfahrens hat das Landratsamt zusammen mit der Gemeinde Wittighausen die Bürger zu einer Informationsveranstaltung geladen. In der Veranstaltung berichteten die Behördenvertreter über die Rahmenbedingungen und die Maßnahmen, die im Zuge einer Flurneuordnung umgesetzt werden können. Konkret wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme des Verfahrens in das Arbeitsprogramm 2016 des Landes zu beantragen und die dazu notwendigen Schritte zu veranlassen.

Um die notwendigen Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig zu koordinieren, bedarf es einer Stelle, die die Planung, Finanzierung und Ausführung bündelt und leitet. Dies ist das Flurneuordnungsamt im Landratsamt. Landrat Reinhard Frank erklärt: „Die Landmanager von der Flurneuordnung sind in der Lage, den entstandenen Konflikt, die vor uns liegende Aufgabe und die Verbesserung der Gewässersituation auf einem für alle Beteiligten gangbaren Weg zu lösen.“

Am Insinger Bach haben sich zwischen der Einmündung in den Wittigbach und der bayerischen Landesgrenze vor einigen Jahren Biber angesiedelt und vermehrt. Genau in diesem Bereich gibt es einige Gewässerabschnitte, bei denen die Durchlässigkeit für Fische verbessert werden muss und Bereiche, die eine schlechte Ufergestaltung aufweisen. Durch die Aktivitäten des Bibers, speziell den Dammbau, wird zudem angrenzendes Ackerland überflutet, da in diesem Bereich der Insinger Bach nicht an der tiefsten Stelle im Gelände verläuft.

Nur durch den Ankauf der betroffenen Flächen durch die öffentliche Hand kann das Problem aber nicht gelöst werden.

Vor allem wäre es von Vorteil, wenn entlang des Insinger Bachs auch ein ausreichender Gewässerrandstreifen vorhanden wäre. Die Aktivitäten der Biber konzentrieren sich zum allergrößten Teil auf den Bereich wenige Meter um ein Gewässer herum. Wenn dieser Streifen als Grünland genutzt wird, wie es gesetzlich ab 2019 ohnehin vorgesehen ist, ist der größte Teil eines Nutzungskonflikts zwischen Mensch und Biber bereits gelöst.

Ein Gewässerrandstreifen dient dazu, die ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer zu erhalten und zu verbessern. Er sichert den Wasserabfluss und vermindert Stoffeinträge durch die Auswaschung von Spritz- und Düngemittel. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, in allen anderen Fällen ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Breite des Gewässerrandstreifens beträgt nach dem alten und neuen Wassergesetz im Außenbereich zehn Meter. In einem fünf Meter breiten Streifen sind der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Spritzmitteln untersagt.

Wenn der Insinger Bach im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens verlegt wird, kann auch erreicht werden, dass das Wasser wieder an der tiefsten Stelle im Gelände fließt, was momentan nicht der Fall ist. Durch weitere geeignete Maßnahmen könnte die Durchlässigkeit für Fische Richtung Quelle verbessert werden.

Bisher durch menschliche Eingriffe verbaute Uferabschnitte sollen naturnah angelegten Bereichen weichen. Dadurch wird das Landschaftsbild verbessert und werden gleichzeitig neue Räume für Vögel, Amphibien und Insekten geschaffen.

 
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