23.10.14
Fünf nach Zwölf für Kulturgüter
UNESCO fordert Stop des Handels mit geraubten Kulturgütern
(unesco_d) Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) verurteilt die
systematische Zerstörung und Plünderung prähistorischer
und historischer Stätten und Kulturgüter in Syrien, dem
Irak und in Libyen aufs Schärfste. Das geht aus einer Resolution
hervor, die diese Woche auf der Hauptversammlung in Frankfurt am
Main verabschiedet wurde. Es sei fünf nach zwölf für
die Kulturgüter aus der Wiege der Zivilisation. Die DUK fordert
die Staatengemeinschaft auf, den Handel mit Raub-Kulturgütern
wirksam zu unterbinden. Sie begrüßt, dass die Bundesregierung
aktuell die Novellierung des Gesetzes zum Kulturgüterschutz
erarbeitet. Demnach sollen künftig für alle gehandelten
Kulturgüter lückenlose Herkunftsnachweise verlangt werden.
Die DUK erwartet, dass die Bundesregierung den geplanten Gesetzentwurf
gemeinsam mit Bundestag und Ländern noch in diesem Jahr so
früh wie möglich verabschiedet. Berichten zufolge ist
Deutschland ein wichtiger internationaler Umschlagplatz für
den illegalen Handel mit geraubten Kulturgütern. Die DUK fordert
die Bundesregierung zudem auf, die Öffentlichkeit über
die geplanten Maßnahmen zum Kulturgutschutz mit einer breit
angelegten Medienkampagne zu informieren und dabei mit einschlägigen
Berufsverbänden und Verbraucherschutz-Zentralen zusammenzuarbeiten.
Die DUK appelliert an die Akteure des Kunstmarkts in Deutschland,
ihrer Verantwortung zur Verhinderung illegalen Kunsthandels mit
geraubten Kulturgütern gerecht zu werden, insbesondere vor
dem Hintergrund des Zusammenhangs zwischen Raubkunst und der Finanzierung
von Bürgerkriegen und Terror. Darüber hinaus bestärkt
die DUK die Medien in ihrem Bemühen, die Öffentlichkeit über
die Praktiken und Hintergründe des Raubes und des Handels
von antiken Kulturgütern fundiert aufzuklären, da Medienberichte
zur breiten gesellschaftlichen Ächtung des Handels von geraubtem
Kulturgut beitragen. Die DUK regt außerdem erneut an, dass
in Deutschland oder international ein Portal mit aktualisierten
Informationen zu diesem Thema bereitgestellt wird.
Aktuelle Berichte belegen die flächendeckende Zerstörung
und systematische Plünderung unschätzbarer Kulturgüter
vor allem in Ländern des Nahen Ostens, in denen Bürgerkriege
stattfinden und die von Terrormilizen heimgesucht werden. Der illegale
Handel mit diesen Kulturgütern leiste einen wesentlichen Beitrag
zur Finanzierung von Terrororganisationen wie beispielsweise Islamischer
Staat (IS). Diese antiken Kunstschätze seien für die
Menschen dieser Länder Teil ihrer kulturellen Herkunft und
Zukunft. Zugleich stellten sie einen unersetzlichen Schatz des
kulturellen Erbes der Menschheit dar.
Das bis heute weitreichendste internationale Instrument ist die
UNESCO-Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgut. Es verbietet
seit 1970 die unzulässige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung
von Kulturgut. Die 115 Vertragsstaaten, zu denen seit 2007 auch
Deutschland gehört, haben sich verpflichtet, die Ursachen
für den illegalen Handel zu beseitigen, im Gang befindliche
Praktiken zu beenden und zu den Wiedergutmachungen beizutragen.
Schätzungen zufolge geht der Umsatz des illegalen Handels
mit Kulturgut jährlich in die Milliarden und ist neben dem
Drogen- und Waffenhandel einer der umsatzstärksten illegalen
Märkte der Welt. |