22.7.14
Regierungspräsidium Karlruhe stellt das geplante Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal,
Hessental und Masseldorn“ vor
(rpk) Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant, im Nüstenbachtal
und in den angrenzenden Gewannen ein Naturschutzgebiet auszuweisen.
Das geplante Naturschutzgebiet umfasst auf circa 146 Hektar die
Lebensräume einer naturnahen Talaue und der angrenzenden Hangbereiche,
ein kleinstrukturiertes Mosaik aus wärmeliebenden Gebüschen,
mageren Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen sowie ortsumschließenden
Streuobstwiesen.
Ein Drittel des Schutzgebietes sind Wiesen, die auf Grund ihrer
Ausdehnung und ihres Artenreichtums ein wertvolles Naturerbe sind.
In zusammenhängender Fläche sind in dieser Ausdehnung
artenreiche Wiesen im Neckar-Odenwald-Kreis sonst nicht mehr zu
finden.
Die nachgewiesene Artenfülle ist beeindruckend: Im Nüstenbach
lebt in Baden-Württemberg eine der letzten Populationen des
Steinkrebses, der bei uns durch die Krebspest stark gefährdet
ist, hier aber durch ein Wehr vor der Ansteckung geschützt
ist. 49 Brutvogelarten wurden nachgewiesen, darunter die stark
gefährdeten Arten Waldlaubsänger und Wendehals, die gefährdeten
Arten Baumpieper und Feldlerche sowie Grün- und Schwarzspecht.
Die Wiesen beheimaten nicht weniger als 59 Tagfalterarten, darunter
den Großen Feuerfalter, sowie rekordverdächtige 19 Heuschreckenarten
(in intensiv genutzten Wiesen findet man zwei bis drei Arten).
Sieben Fledermausarten leben im Nüstenbachtal, darunter auch
eine vom Aussterben bedrohte Art, das Graue Langohr. Das Regierungspräsidium
stuft daher das Nüstenbachtal als ein Naturschutzgebiet von
landesweiter Bedeutung ein.
Fast das gesamte Gebiet ist heute schon Landschaftsschutzgebiet,
80 Prozent sind heute schon als Teil des europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebietsnetzes
geschützt. Zu 64 Prozent ist das Gebiet in privatem Besitz,
36 Prozent gehören der Stadt Mosbach, dem Land Baden-Württemberg
oder dem Naturschutzbund NABU.
Die geplante Verordnung soll den abstrakten Schutz der Flora-Fauna-Richtlinie
konkretisieren und den auf das Landschaftsbild ausgerichteten Schutz
des Landschaftsschutzgebietes stärker auf den Schutz der vorhandenen
seltenen Tier- und Pflanzenarten ausrichten. Besucher sind weiter
auf den Wegen willkommen, bisher rechtmäßige Nutzungen
und Einrichtungen genießen Bestandsschutz. Auch das Skifahren
sowie die jährliche Mountainbike-Veranstaltung sind weiter
möglich.
Zentrales Anliegen der Unterschutzstellung ist die langfristige
finanzielle Absicherung der Wiesenpflege. Ohne öffentliche
Mittel können artenreiche Wiesen nicht wirtschaftlich genutzt
werden und werden nach Aufgabe der Mahd oder Beweidung zu Buschland
und Wald. Diese Entwicklung ist in vielen Tälern des Schwarzwaldes
und des Odenwaldes zu beobachten und soll hier aufgehalten werden.
Als Naturschutzgebiet gehört das Nüstenbachtal zu den
amtlich anerkannten, naturschutzfachlich wertvollsten Kulturlandschafts-Lebensräumen
des Landes Baden-Württemberg, die nicht mehr als 3 Prozent
der Landesfläche ausmachen. Es wird deshalb auch in Zukunft
von den finanziellen Mitteln der Naturschutzverwaltung profitieren.
Am 31. Juli werden Beate Müller-Haug und Dr. Christoph Aly
das Gebiet und die geplante Verordnung der interessierten Öffentlichkeit
im bewirtschafteten Gästehaus Haaß vorstellen. Im Anschluss
an einen Bildervortrag wird dazu eingeladen, den Planungsvorschlag
mit den Referenten zu diskutieren. Das Regierungspräsidium
legt großen Wert auf die Anregungen der örtlichen Bevölkerung,
um diese im Verfahren berücksichtigen zu können. |