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14.1.14

Lahrer Verwaltung lässt denkmalgeschützte Häuser abreißen

Nach einem Bericht der "Badischen Zeitung" ließ die Stadtverwaltung Lahr im vergangenen Sommer zwei Häuser eines denkmalgeschützten Ensembles in der Lahrer Kaiserstraße abreißen. Auf Anfrage der BZ sieht das Freiburger Regierungspräsidium jedoch keinen Anlass, etwa mit einem Bußgeldverfahren gegen die Stadt tätig zu werden. Begründung: Nicht die Häuser selbst seien denkmalgeschützt, sondern nur die "Sachgesamtheit" des Straßenzugs.

Tatsache ist, dass die Nordseite der Lahrer Kaiserstraße zwischen Haus Nr. 43 und Haus Nr. 79 ein in seiner Art einzigartiges Beispiel für eine geschlossene Straßenzeilen-Bebauung des frühen 19. Jahrhunderts in der damaligen Dinglinger Vorstadt darstellt. Die Gebäude stehen durchweg mit der Giebelseite zur Straße und haben alle die gleiche Breite.

Dieses Ensemble wurde bereits vor mehreren Jahren an seinem westlichen Ende durch den Abriss mehrerer Häuser aufgebrochen, um eine neue Straßenverbindung im Zusammenhang mit der Nordtangente, der Innenstadtumfahrung, zu schaffen. Westlich der neuen Straßenkreuzung blieben zwei Häuser stehen, von dnen eins bereits 2008, das letzte im vergangenen Jahr abgebrochen wurde - wie die BZ formuliert, ohne dass der Stadtverwaltung die Denkmalschutzwürdigkeit bekannt gewesen sei.

Nach unserer Ansicht stimmt die von der BZ zitierte Aussage des Vertreters des Regierungspräsidiums bedenklich: "Dabei müsse nicht jedes Element dieser Gesamtheit für sich denkmalschutzwürdig sein. Die Qualität eines Kulturdenkmals bildeten sie nur zusammen." Logisch weiter gedacht heißt das also, dass die denkmalgeschützte Sachgesamtheit notfalls auch ohne die Einzelteile bestehen kann.

Die Badische Heimat fordert seit langem: Denkmalschutz gehört in die Köpfe und weder in Amtsstuben noch zwischen Aktendeckel!

Der Artikel in der BZ: badische-zeitung.de/lahrer-verwaltung-laesst-denkmalgeschuetzte-haeuser-abreissen

 
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