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3.7.14

Freiwillige Selbstverpflichtung zum naturverträglichen Kanufahren auf den Gewässern im Stadtkreis Karlsruhe

(rpk) Im März dieses Jahres haben die kommerziellen Verleiher von Kanus in Karlsruhe und die kanufahrenden Vereine aus Rappenwört mit dem Regierungspräsidium und der Stadt Karlsruhe eine freiwillige Vereinbarung geschlossen, in der sie sich zur Einhaltung von anspruchsvollen Regeln für das naturverträgliche Kanufahren auf den Gewässern im Stadtkreis (Alb, Pfinz, Federbach und Altrhein) verpflichten. Vorangegangen waren jahrelange Verhandlungen am „Runden Tisch“ unter der Leitung des Regierungspräsidiums.

Nicht durch Verbote, sondern durch freiwillige Einschränkungen ist jetzt dafür gesorgt, dass die sportliche Nutzung der Gewässer und die Belange des Naturschutzes im Stadtkreis im Einklang stehen.

Konkret wurde vereinbart, dass die Alb zwischen der Gemarkungsgrenze zu Ettlingen und der Brücke der B 10 beim Betriebshof nur dann von Leihkanus befahren wird, wenn der Pegel Ettlingen 50 Zentimeter Wassertiefe ausweist. Dadurch soll erreicht werden, dass sich die Larven der Neunaugen, einer Fischart, und der Grünen Keiljungfer, einer Libellenart, im Kiesbett entwickeln können.

Für den Altrhein Rappenwört wurde vereinbart, dass die Verleiher nur geführte Touren in bestimmten Kontingenten anbieten und die Vereine unter anderem nur an geübte Fahrer und Mitglieder Kanus verleihen. Dadurch soll erreicht werden, dass der Eisvogel wieder genügend Ruhe findet, um zu brüten.

Für die Pfinz wurde vereinbart, dass nur unterhalb der Bogenbrücke und nur bei einem Pegelstand ab 50 Zentimeter, gemessen an der Steinernen Brücke, gefahren werden darf und in der Zeit vom 01.10. bis zum 15.06. nur Einzelfahrer, keine Gruppen, zugelassen sind.

Das Befahren des Pfinzentlastungskanals ist ganzjährig unzulässig. Federbach und alter Federbach werden von kommerziellen Verleihern nicht genutzt. Die Nutzung durch Mitglieder der Kanuvereine beschränkt sich auf Einzelfahrer. Dadurch kann gewährleistet werden, dass der seltene Zwergtaucher die nötige Ruhe zur Brut und zur Mauser hat.

Damit haben Verleiher und Vereine fachlich begründeten Einschränkungen zugestimmt; freiwillig verzichten sie zu Gunsten der Natur auf im Rahmen des Gemeingebrauchs der Gewässer gegebene Nutzungsmöglichkeiten.

Die Auswirkungen der Vereinbarung werden von den Naturschutzbehörden beobachtet. Entsprechend der Ergebnisse wird die Vereinbarung nach zwei Jahren überprüft und gegebenenfalls den Erfordernissen entsprechend verändert werden.

Am 7. Juli 2014 sind aus diesem Anlass alle privaten und politischen Akteure des „Runden Tisches“ zu einer Feierstunde eingeladen. Gastgeber ist der Kanukreis Karlsruhe (Kanu-Club Maxau Karlsruhe, Karlsruher Turnverein, Rheinbrüder Karlsruhe, Skiclub Karlsruhe, Naturfreunde Karlsruhe). Unter den Gästen sind neben Regierungspräsidentin Nicolette Kressl und Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Staatssekretärin Dr. Gisela Splett MdL, Johannes Stober MdL und Werner Raab MdL, die wesentlich zu der Einigung beigetragen hatten. In ihren Grußworten werden die eingeladenen Politiker verdeutlichen, welchen Wert sie dem Einigungsprozess beimessen, und welche Erwartungen sie an die Zukunft haben.

 
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