26.6.14
83 Vorschläge für Immaterielles Kulturerbe in engerer
Wahl
Einträge in bundesweites Verzeichnis werden Ende des Jahres
vorgestellt
Für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes
stehen 83 Vorschläge in der engeren Wahl. Zu den Anwärtern
zählen unter anderem die Sage "Der Rattenfänger
von Hameln", der Musikinstrumentenbau im Vogtland und der
Segelflug auf der Wasserkuppe. Die Vorauswahl trafen die Bundesländer
aus 128 Bewerbungen von Verbänden, Vereinen und Einzelpersonen.
Das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission
(DUK) begutachtet nun von Juni bis Oktober die Vorschläge
und gibt Empfehlungen für das bundesweite Verzeichnis. Nach
Bestätigung durch die staatlichen Stellen werden voraussichtlich
im Dezember die ersten Einträge vorgestellt.
"Mit dem bundesweiten Verzeichnis gibt es erstmals eine
Wertschätzung des immateriellen Kulturerbes in Deutschland.
Die Bewerbungen zeigen, wie breit gefächert die Ausdrucksformen
bei uns sind", sagt Christoph Wulf, Vizepräsident der
Deutschen UNESCO-Kommission und Vorsitzender des Expertenkomitees
Immaterielles Kulturerbe. Wissen und Können werde seit Jahrhunderten
von Generation zu Generation weitergegeben. "Veränderung
gehört zu diesen Kulturformen. Gelebte Traditionen sollen
erhalten, fortgeführt und weiterentwickelt werden",
so Wulf.
Unter den 83 Vorschlägen sind alle Bereiche, die in dem
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
genannt werden: 29 Bräuche, Rituale und Feste, 19 darstellende
Künste, 19 Handwerkstraditionen und 13 Formen des Wissens
im Umgang mit der Natur und dem Universum. Drei Vorschläge
sind mündliche Erzähltraditionen. Die Anzahl der Aufnahmen
in das bundesweite Verzeichnis ist nicht beschränkt.
Seit 2013 ist Deutschland Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens
zum immateriellen Kulturerbe. Das Übereinkommen fördert
und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen,
Können und Alltagskulturen. Das bundesweite Verzeichnis
ist ein Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland.
Nominierungen für die internationalen Listen des immateriellen
Kulturerbes können frühestens 2015 nach dem deutschen
Auswahlverfahren bei der UNESCO in Paris eingereicht werden. |