2.4.13
Oberkirch: Erhaltung des Gebäudes Hauptstr. 63 zumutbar
Regierungspräsidium widerspricht Wirtschaftlichkeitsberechnung
(rpf) Das Regierungspräsidium Freiburg hat unlängst
der Stadt Oberkirch mitgeteilt, dass entgegen der Auffassung der
unteren Denkmalbehörde die Erhaltung des aus heimatgeschichtlichen
und wissenschaftlichen Gründen denkmalgeschützten Gebäudes
Hauptstr. 63 für den Bauherrn zumutbar sei. Die untere Denkmalbehörde
werde daher fachaufsichtsrechtlich aufgefordert, dies bei der weiteren
Bearbeitung des Baugesuchs zu berücksichtigen und von der
Zumutbarkeit der Erhaltung des Gebäudes auszugehen, teilt
das RP in einem am 15. März an die Stadt versandten Schreibens
mit.
Der zuständige Referent der Freiburger Behörde begründet
darin ausführlich, weshalb eine von der unteren Denkmalbehörde
vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung der Eigentümer, die
den Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes rechtfertigen
soll, nicht zutrifft. Fazit: Die Berechnung der Bewirtschaftungskosten
entspreche nicht der maßgeblichen, anzuwendenden Rechtsprechung.
Die untere Denkmalschutzbehörde wird aufgefordert, bei der
weiteren Bearbeitung der vorliegenden Angelegenheit dies zu berücksichtigen. |