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6.2.13

Arbeitsgespräch Denkmalpflege: Neue Nutzung im Kulturdenkmal – Grundlagen der Machbarkeit

Arbeitsgespräch im Mesmerhaus Meersburg

(rpt) In einem seit vielen Jahren leer stehenden ehemaligen Torkel- und Pfründnerhaus des 17. Jahrhunderts in Meersburg, dem so genannten Mesmerhaus, veranstaltete das Referat Denkmalpflege am Regierungspräsidium Tübingen gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg am Freitag, dem 25. Januar, ein Arbeitsgespräch zum Thema „Neue Nutzung im Kulturdenkmal – Grundlagen der Machbarkeit“.

Mesmerhaus außen (Bildnachweis: Strebewerk): Das Mesmerhaus, vom Meersburger Heiliggeistspital 1680 erbaut als Erweiterung eines Anbaus von 1615 an der mittelalterlichen Vorburgmauer. Im Erdgeschoss befindet sich ein an dieser Stelle erbauter Torkelbaum von 1607.Mesmerhaus außen (Bildnachweis: Strebewerk): Das Mesmerhaus, vom Meersburger Heiliggeistspital 1680 erbaut als Erweiterung eines Anbaus von 1615 an der mittelalterlichen Vorburgmauer. Im Erdgeschoss befindet sich ein an dieser Stelle erbauter Torkelbaum von 1607.

Die Reihe „Arbeitsgespräch Denkmalpflege“ findet in lockerer Folge statt. Anhand aktueller Objekte und Maßnahmen greift die Landesdenkmalpflege konkrete Themen auf und diskutiert sie mit Fachleuten aus ihrem Partnerfeld. Die jüngsten Arbeitsgespräche im Regierungsbezirk Tübingen fanden in der Katholischen Kirche St. Gallus und Ulrich in Kißlegg und im Rittersaal von Schloss Wolfegg statt. Sie widmeten sich der Frage notwendiger Voruntersuchungen im Zusammenhang mit der Entwicklung nachhaltiger Instandsetzungs- und Restaurierungskonzepte von historischen Dachkonstruktionen.

Im Mesmerhaus, letzte Wohnstätte des Franz Anton Mesmer, eines berühmten Arztes des 18. Jahrhunderts, soll das neue Stadtmuseum Meersburg mit städtischer Galerie untergebracht werden. Mehr als siebzig Teilnehmer erhielten Einblick in die differenzierten Voruntersuchungen, die in eine Machbarkeitsstudie einflossen. Sie ist Grundlage für das Gesamtkonzept, das sowohl Instandsetzung und Restaurierung wie auch Organisation und Infrastruktur der zukünftigen Ausstellungsräume umfasst und ab 2013 umgesetzt werden soll.

Folgende Fragen galt es im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu behandeln: Welche Anforderungen ergeben sich aus der vorgesehenen Nutzung und wie kann sie mit dem Schutz des historischen Bestandes in Einklang gebracht werden? Auf welche Weise sind Erkenntnisse über das Kulturdenkmal zu gewinnen? Wie fließen die Ergebnisse von Bauforschung, restauratorischer Bestandsklärung, Schadensdokumentation und Analyse möglicher Nutzungsanforderungen in die Planung des neuen Museums ein? Wie kann das Denkmal als Ausstellungsort und Ausstellungsobjekt neben seiner Baugeschichte auch die denkmalgerechte Vorgehensweise vermitteln?

Flur im Mesmerhaus. Bild: Herbert Eninger Flur im Mesmerhaus. Bild: Herbert Eninger

Nach einer Einführung in die denkmalpflegerische Aufgabenstellung durch Martina Goerlich (Referat Denkmalpflege, Regierungspräsidium Tübingen) und Dr. Dörthe Jakobs (Landesamt für Denkmalpflege, Regierungspräsidium Stuttgart) wurden die Teilnehmer in drei Gruppen von Projektbeteiligten durch das Mesmerhaus geführt: dem Bauforscher Tilman Riegler, dem Zimmermeister Sebastian Schmäh, dem Restaurator Herbert Eninger und dem planenden Architekt Korkut Demirag.

Die Resonanz war durchweg positiv. Im Arbeitsgespräch wurde deutlich, dass der Ausgangspunkt für einen denkmalgerechten Umgang mit historischer Bausubstanz die detaillierte Kenntnis des Bestandes sein muss. Am Beispiel des Mesmerhauses konnte gezeigt werden, welche Bedeutung differenzierte Voruntersuchungen bei der Entwicklung eines neuen Nutzungskonzepts für das denkmalgeschützte Gebäude haben. Entgegen der oftmals von Bauherren angeführten Vorurteile als zu aufwändig, zu teuer und zu zeitintensiv kann gerade über Voruntersuchungen eine größere Planungssicherheit hergestellt werden. Nebenbei lassen sich über eine mit allen Fachgebieten abgestimmte Machbarkeitsstudie nicht nur die Bauherrschaft, sondern auch mögliche Förderstellen von der Realisierbarkeit einer neuen Nutzung im Kulturdenkmal überzeugen.

 
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