20.6.13
Zur Aufnahme als Welt-Dokumentenerbe
Die Goldene Bulle
Die
Goldene Bulle von 1356 war das wichtigste der „Grundgesetze“ des
Heiligen Römischen Reiches und regelte die Modalitäten
der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige
durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches 1806.
Gemäß der mittelalterlichen Privilegientradition wurde
dieses Gesetz als Urkunde für die sieben Kurfürsten ausgestellt.
Der Name ging von dem großen Goldsiegel (Goldblech, mit Wachs
gefüllt), mit dem die Ausfertigungen besiegelt wurden, auf
die ganze Urkunde über. Nannte Kaiser Karl IV. sie noch „unser
keiserliches rechtbuch“, setzte sich unter König Ruprecht
von der Pfalz (1400 – 1410) der Name „Goldene Bulle“ durch.
Die Urkunde wurde in sieben Exemplaren, für jeden der Kurfürsten
eine, ausgefertigt, später erhielten die Reichsstädte
Nürnberg und Frankfurt ebenfalls jeweils eine Ausfertigung.
Die ersten 23 Kapitel (Nürnberger Gesetzbuch) wurden in Nürnberg
erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Hoftag
verkündet, die Kapitel 24 bis 31 (Metzer Gesetzbuch) am 25.
Dezember 1356 in Metz. Formal ist die Urkunde ein kaiserlicher
Rechts-Erlass („de imperialis potestas plenitudine“ – aus
der Fülle kaiserlicher Macht), ihr voraus gingen aber eingehende
Beratungen mit den Fürsten.
Eine überarbeitete Sequenz auf Landeskunde online/kulturer.be
stellt dieses herausragende Dokument deutscher Geschichte dar. |