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Goldene Bulle

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20.6.13

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Die Goldene Bulle

Die Goldene Bulle von 1356 war das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches und regelte die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches 1806.

Gemäß der mittelalterlichen Privilegientradition wurde dieses Gesetz als Urkunde für die sieben Kurfürsten ausgestellt. Der Name ging von dem großen Goldsiegel (Goldblech, mit Wachs gefüllt), mit dem die Ausfertigungen besiegelt wurden, auf die ganze Urkunde über. Nannte Kaiser Karl IV. sie noch „unser keiserliches rechtbuch“, setzte sich unter König Ruprecht von der Pfalz (1400 – 1410) der Name „Goldene Bulle“ durch. Die Urkunde wurde in sieben Exemplaren, für jeden der Kurfürsten eine, ausgefertigt, später erhielten die Reichsstädte Nürnberg und Frankfurt ebenfalls jeweils eine Ausfertigung.

Die ersten 23 Kapitel (Nürnberger Gesetzbuch) wurden in Nürnberg erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Hoftag verkündet, die Kapitel 24 bis 31 (Metzer Gesetzbuch) am 25. Dezember 1356 in Metz. Formal ist die Urkunde ein kaiserlicher Rechts-Erlass („de imperialis potestas plenitudine“ – aus der Fülle kaiserlicher Macht), ihr voraus gingen aber eingehende Beratungen mit den Fürsten.

Eine überarbeitete Sequenz auf Landeskunde online/kulturer.be stellt dieses herausragende Dokument deutscher Geschichte dar.

 
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