27.6.12
UNESCO-Welterbekomitee entscheidet in
Sankt Petersburg
33 Stätten für die Welterbeliste nominiert
Das UNESCO-Welterbekomitee tagt ab Anfang der Woche in St. Petersburg.
Es entscheidet bis zum 6. Juli über die Aufnahme von 33 Kultur-
und Naturstätten in die UNESCO-Welterbeliste. Nominiert sind
unter anderem die Kulturlandschaft von Bali, die Gebirgslandschaft
Westghats in Indien sowie die Geburtskirche Jesu Christi und der
Pilgerweg in Bethlehem. Fünf Länder kandidieren erstmals
für die Welterbeliste: Katar, die Republik Kongo, Palästina,
Palau und Tschad.
Deutschland hat das Markgräfliche Opernhaus Bayreuth und
die Kurfürstliche Sommerresidenz Schwetzingen für die
UNESCO-Welterbeliste nominiert. Das Opernhaus in Bayreuth verkörpert
den Typus des höfischen Festraumes des 18. Jahrhunderts und
gilt als eines der wichtigsten architektonischen Zeugnisse der
absolutistischen Gesellschaft. Schwetzingen ist das Musterbeispiel
einer fürstlichen Sommerresidenz des 18. Jahrhunderts. Deutschland
ist bislang mit 36 Stätten auf der UNESCO-Liste des Welterbes
vertreten.
Das UNESCO-Welterbekomitee überprüft auf seiner 36.
Tagung auch, ob Welterbestätten in ihrem Bestand gefährdet
sind. Auf der "Liste des gefährdeten Welterbes" stehen
derzeit 35 Welterbestätten, unter anderem die Altstadt und
Stadtmauern von Jerusalem, die Tropischen Regenwälder von
Sumatra und der Nationalpark Everglades in den Vereinigten Staaten
von Amerika. Dem Welterbekomitee gehören 21 Staaten aus allen
Kontinenten an. Deutschland wurde 2011 für vier Jahre in das
Gremium gewählt.
Die UNESCO feiert in diesem Jahr das 40-jährige Bestehen
des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der
Welt. Seit 1972 haben es 189 Staaten unterzeichnet. Es ist das
international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft
zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen
wurde. Auf der Welterbeliste stehen heute 936 Kultur- und Naturstätten
in 153 Ländern. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe
sind unter anderem der außergewöhnliche universelle
Wert der Stätte sowie ein Managementplan, der den Erhalt für
zukünftige Generationen sicherstellt. |