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28.11.12

Archäologische Kommission Baden-Württemberg

Fachlicher Austausch zum Thema „Illegale Ausgrabungen“

(rps) Illegale Raubgrabungen und Plünderungen archäologischer Fundstellen sind auch in Baden-Württemberg immer wieder ein Problem für Archäologische Denkmalpflege, Museen und universitäre Forschung, da Fundmaterial unkontrolliert seinem historischen Zusammenhang entrissen wird und damit seinen wissenschaftlichen Wert verliert. Die Suche nach Altertümern mit Metalldetektoren ist durch das baden-württembergische Denkmalschutzgesetz verboten und zieht massive rechtliche Konsequenzen nach sich. Aus diesem Grund befasste sich die Archäologische Kommission Baden-Württemberg im Rahmen ihrer heutigen 31. Sitzung im Stuttgarter Neuen Schloss im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft schwerpunktmäßig mit diesem Thema.

Ausgangspunkt für eine intensive Diskussion waren zwei Grundsatzreferate, die unterschiedliche Aspekte und Umgangsformen dieser Problematik beleuchteten: Zunächst sprach: Prof. Dr. Christoph Huth vom Institut für Archäologische Wissenschaften der Universität Freiburg über den „rechten Umgang mit Schatzsuchern. Das Portable Antiquities Scheme und seine Folgen für Denkmalpflege und Forschung in Großbritannien“. Er erläuterte, dass vor einigen Jahren in Ergänzung zum britischen „Treasure Act“ (wonach alle Schatzfunde dem Staat gehören) ein Programm eingerichtet wurde, das die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Hobbyarchäologen fördern soll. Dieses Portable Antiquities Scheme dient der Betreuung von Sondengängern in vielfältiger Weise. In erster Linie regelt es die Erfassung und wissenschaftliche Dokumentation der Funde. „Seit der Einrichtung des Programms hat sich der Bestand an gut dokumentierten Schatzfunden enorm vergrößert. Großbritannien ist derzeit das einzige Land, das über einen repräsentativen Datenbestand zu Schatzfunden aller Epochen verfügen kann“, so Huth während seinen Ausführungen.

Anschließend stellte Dr. Jonathan Scheschkewitz vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart die derzeitige Situation in Deutschland dar. In seinem Vortrag „Schatzsuche oder kulturgeschichtliches Interesse? Zur Sondengängerproblematik in Deutschland“ erläuterte er, dass das Thema Schatzsuche in den Medien immer wieder aufgegriffen und nicht selten unkritisch über die Suche mit Metallsonden und die Aussicht auf wertvolle Funde berichtet werde. „Zunehmend wird jedoch auch auf die Bedenken der Archäologen eingegangen, die auf die damit verbundene Zerstörung von Kulturdenkmalen aufmerksam machen“, so Scheschkewitz. Tatsächlich bestehen in den Bundesländern rechtliche Vorgaben für die Suche mit der Metallsonde, mit dem Ziel die Kulturdenkmale zu schützen und gleichzeitig kulturgeschichtlich Interessierte für die Arbeit der Denkmalpflege zu gewinnen. In Baden-Württemberg wird verstärkt versucht, die interessierte Klientel in die denkmalpflegerische Arbeit einzubinden.

Die „Archäologische Kommission Baden-Württemberg“ ist eine Arbeitsgemeinschaft, die sich aus 29 hauptamtlich tätigen Archäologinnen und Archäologen der Institute für Ur- und Frühgeschichte und Archäologie des Mittelalters sowie für Provinzialrömische Archäologie an den baden-württembergischen Universitäten, der Landesdenkmalpflege, der Institutionen der kommunalen Denkmalpflege sowie der Landesmuseen und den kommunalen Museen im Land zusammensetzt. Die Kommission hat die Aufgabe, die archäologische Forschung im Land zu fördern, indem sie Probleme und Aufgaben, Lage und Stand der Forschung diskutiert, die wissenschaftlichen, musealen und denkmalpflegerischen Ziele und Perspektiven aufzeigt sowie Fragen der wissenschaftlichen Ausbildung behandelt. Sie tagt zweimal jährlich.

 
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