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14.2.12

Staatsminister Goethe und das Grundgesetz des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach vom 5. Mai 1816

Vortrag von Prof. Dr. Hans H. Klein, Karlsruhe

Am 15. Februar 2012 informiert der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans H. Klein über die Haltung des Staatsministers Goethe zum Grundgesetz Sachsen-Weimar-Eisenach vom 5. Mai 1816.

Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erhielt als einer der ersten Mitgliedstaa-ten des Deutschen Bundes (1815 bis 1866) am 5. Mai 1816 eine "landständische Ver-fassung". Die absolute wurde durch die konstitutionelle Monarchie ersetzt. Dem Rechtsstaat wurde der Weg geebnet.

Prof. Dr. Hans H. Klein, Richter des Bundesverfassungsgerichts und Parlamentarischer Staatssekretär a.D., wird darlegen, dass Goethe zwar an der Verfassungsgebung keinen aktiven Anteil nahm, aber darauf achtete, dass ihm in der neuen Ordnung sein protokollarischer Rang und sein Aufgabenbereich, die "Oberaufsicht über die unmittelbaren Anstalten für Wissenschaft und Kunst in Weimar und Jena", erhalten blieben. Von der großen Politik hielt er sich auch weiterhin geflissentlich fern. Hineingezogen wurde er jedoch in die Auseinandersetzungen um das Wartburgfest und den in seiner Folge eskalierenden Streit um die Pressefreiheit.

Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Goethe-Gesellschaft Karlsruhe e.V.
Mittwoch, 15. Februar 2012, 19:30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
Erbprinzenstraße 17, 76133 Karlsruhe
Eintritt für Nichtmitglieder 5 €, Studierende frei -

 
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