9.5.11
Zwei deutsche Nominierungen zum UNESCO-Weltdokumentenerbe
Internationales Komitee "Memory of the World” tagt
in Manchester
(unesco) Der Zwei-plus-Vier-Vertrag und 14 weitere Dokumente
zum Bau und Fall der Berliner Mauer sind für das UNESCO-Register
des Dokumentenerbes "Memory of the World" nominiert.
Das "Benz-Patent von 1886" zum Fahrzeug mit Gasmotor
ist ebenfalls nominiert. Über die Aufnahme berät das
Internationale Komitee für das Memory of the World-Programm
vom 22. bis 25. Mai 2011 in Manchester. Insgesamt liegen 80 Nominierungen
für das Weltregister vor, darunter die Verfassung Südafrikas
von 1991, der Nachlass des österreichischen Komponisten
Arnold Schönberg und die iranische Epik-Sammlung "Panj
Ganj" von Nezami.
"Die Chancen für die deutschen Nominierungen sind
gut, weil beide Anmeldungen große internationale Bedeutung
haben. Der Zwei-plus-vier-Vertrag und die Dokumente zum Bau und
Fall der Mauer sind Dokumente des Kalten Krieges und damit Spiegelbild
der internationalen Politik der Nachkriegszeit. Ohne die Erfindung
von Carl Benz wäre die heutige Mobilität der Menschen
kaum vorstellbar", sagte Professor Dr. Joachim-Felix Leonhard,
Vorsitzender des Deutschen Nominierungskomitees für das
UNESCO-Programm "Memory of the World".
Das Benz-Patent von 1886 für ein dreirädriges Fahrzeug
mit Gasmotor gilt als Geburtsurkunde des Automobils. Der deutsche
Ingenieur Carl Benz reichte das Patent am 29. Januar 1886 beim
kaiserlichen Patentamt ein. Er hatte weltweit erstmalig Fahrzeug
und Antrieb als Einheit entworfen. Die von ihm umgebaute Droschke
mit Motor und drei Rädern erreichte eine Geschwindigkeit
von 16 km/h. Es war das erste Automobil mit Benzinmotor, das
Benz in seiner Werkstatt in Mannheim konstruierte.
Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 gilt als das zentrale
Symbol für die Teilung der Welt in Ost und West zurzeit
des Kalten Krieges. Der Fall der Mauer am 9. November 1989 wurde
international als Meilenstein der europäischen Revolutionen
für Demokratie und Freiheit gefeiert. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag
von 1990 ermöglichte die Wiedervereinigung Deutschlands.
Als diplomatisches Meisterwerk steht der Vertrag im Mittelpunkt
der Nominierung. 14 weitere Dokumente, Videos, Fotos und Tonaufnahmen
erinnern an die Zeit vom Bau bis zum Fall der Berliner Mauer.
Das deutsche Nominierungskomitee für das Programm "Memory
of the World" hat die zwei deutschen Anträge im März
2010 bei der UNESCO eingereicht. Das von der Deutschen UNESCO-Kommission
einberufene Expertengremium erarbeitet, prüft und bewertet
deutsche Vorschläge für das Weltregister des Dokumentenerbes.
Aus Deutschland stehen elf Dokumente im Memory of the World-Register,
darunter die Göttinger Gutenberg-Bibel, Beethovens Neunte
Sinfonie und das Nibelungenlied.
Das UNESCO-Register "Memory of the World" ist ein
globales digitales Netzwerk mit ausgewählten herausragenden
Dokumenten: Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Unikaten,
Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Es wurde 1992 von der UNESCO
eingeführt. Das Register umfasst derzeit 193 Dokumente aus
allen Weltregionen, darunter die 21 Thesen der Solidarnosc, die
Magna Charta und der Azteken-Codex in Mexiko. |