28.12.11
Nationalpark Nordschwarzwald: Gutachten soll
entscheiden helfen
Der Landrat des Ortenaukreises Frank Scherer informierte am
vergangenen Dienstag in der letzten öffentlichen Kreistagssitzung
in diesem Jahr die Kreistagsmitglieder über den Stand des
Ausweisungsverfahrens für einen potentiellen Nationalpark
im Nordschwarzwald.
Die Bundesländer seien nach dem Bundesnaturschutzgesetz
ermächtigt, per Gesetz einen Nationalpark auszuweisen. Im
Gesetzgebungsverfahren sei die Beteiligung betroffener Gemeinden
und Landkreise nicht explizit vorgesehen. „Aufgrund der
vielfältigen Betroffenheiten ist diese Beteiligung hier
aber besonders wichtig. Deshalb begrüße ich ausdrücklich
den von Landwirtschaftsminister Alexander Bonde gewählten
Weg eines breiten Beteiligungsprozesses, in den die ganze Bevölkerung
einbezogen wird“, so Scherer. Dies gelte gerade auch für
das zu erstellende Gutachten zu den Vor- und Nachteilen eines
Nationalparks. Es werde sich mit den weit über 1.500 Fragen
aus der Bevölkerung, den Verbänden, Kommunen und Fachverwaltungen
befassen. Landkreise, Gemeinden und spezielle themenbezogene
Arbeitskreise werden seine Erarbeitung intensiv begleiten. Das
Gutachten werde die Hauptthemen Naturschutz, Waldbewirtschaftung,
Tourismus und Regionalentwicklung behandeln.
Dieses Gutachten werde der Lenkungskreis, ein Gremium aus Landräten,
Regierungspräsidenten und Fachministerien, im Frühjahr
2012 vergeben. Mit der Fertigstellung und Vorlage des Gutachtens
könne man zum Jahreswechsel 2012/2013 rechnen. „Erst
danach werden wir einen umfassenden Erkenntnisstand für
den politische Entscheidungsprozess über die Einrichtung
eines Nationalparks haben. Ich plädiere deshalb dafür,
die Ergebnisse des Gutachtens abzuwarten, damit wir dann sinnvoll,
zielführend und breit angelegt diskutieren und die Ergebnisse
bewerten können. Ich plane hierzu eine erneute Veranstaltung
mit allen Interessenvertretern hier im Landratsamt, bevor wir
in den Kreisgremien ein politisches Votum zur Einrichtung eines
Nationalparks herbeiführen“, gab Scherer einen Ausblick
auf das weitere Verfahren.
Der aktuelle sogenannte Suchraum für einen möglichen
Nationalpark im Nordschwarzwald umfasst etwa 17.000 Hektar Staatswald
mit den Gebieten „Kaltenbronn“ (5.000 Hektar), „Hoher
Ochsenkopf“ (2.000 Hektar) und „Schliffkopf-Schönmünztal“ (10.000
Hektar). Im gesamten Suchraum haben derzeit rund 30 Prozent der
Flächen bereits einen Schutzstatus. Etwa 1.000 Hektar sind
schon heute als Bannwald aus der forstlichen Nutzung genommen.
Der Suchraum enthält weder landwirtschaftlich genutzte Flächen
noch Siedlungsbereiche. Sollte eine Ausweisung auf der Mindestfläche
von 10.000 Hektar erfolgen, ergäbe sich bis in etwa 30 Jahren
eine Kernzone mit etwa 7.500 Hektar Waldfläche ohne jegliche
forstliche Nutzung. Bis dahin sind in dieser sogenannten Entwicklungszone
intensive forstliche Nutzungen notwendig, um die erwünschten
Strukturen wie etwa die Reduzierung des Fichtenanteils zugunsten
von Tanne und Buche zu schaffen.
Der Ortenaukreis wäre voraussichtlich mit etwa 1.000 Hektar
Staatswald auf den Gemarkungen Oppenau, Ottenhöfen und Seebach
entlang der Schwarzwaldhochstraße, dem Karlsruher Grat
und im Bereich Allerheiligen beteiligt. Die Flächen im Ortenaukreis
sind bereits heute in einem naturschutzfachlich hochwertigen
Zustand. Rund die Hälfte der Wälder sind als Naturschutzgebiete,
Schonwald oder Natura 2000 Flächen ausgewiesen. Bei einem
jährlichen Holzeinschlag von sechs bis acht Festmetern pro
Hektar und einem Verzicht auf jegliche forstliche Nutzung in
diesem Gebiet ergäben sich daraus in etwa 30 Jahren Netto-Mindereinnahmen
beim Holzertrag zwischen 222.000 und 300.000 Euro pro Jahr. Die
Flächen des Ortenaukreises würden jedoch nahezu vollständig
in der Randzone des Nationalparks, der sogenannten Managementzone,
liegen. In dieser sind dauerhaft forstliche Nutzungen möglich
und zur Sicherung der Naturschutzziele sogar erwünscht.
Hierzu zählt auch die Bekämpfung des Borkenkäfers,
ein Thema, auf das Landrat Frank Scherer ebenfalls sein besonderes
Augenmerk legen werde.
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