11.1.11
Wettbewerb für vorbildliche Heimatmuseen
Wettbewerb und Preis des Arbeitskreises
Heimatpflege im Regierungsbezirk Stuttgart e.V.
Der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Stuttgart
zeichnet im Jahr 2011 zum vierten Mal die vorbildliche Arbeit
von bis zu drei Heimatmuseen aus. Diese müssen sich durch
eine angemessene Darstellung der Zeugnisse der Volkskultur und
eine lebendige Auseinandersetzung mit Vergangenheit und Gegenwart
hervorheben und dürfen nicht nur Stätten des Sammelns
und Bewahrens sein. Die Preishöhe be-trägt insgesamt
6.000 Euro.
Bewerben können sich alle nichtstaatlichen Museen im Regierungsbezirk
Stuttgart, die ein starkes ehrenamtliches Engagement vorweisen
können. Maßgebend für die Auszeichnung ist vor
allem die wahrheitsgetreue Geschichtsvermittlung, die Dokumentation
regionaler Entwicklungen und Besonderheiten sowie die lebendige
Darstellung und Besucherfreundlichkeit. Außerdem müssen
die Museen eine überzeugende Museumskonzeption aufweisen.
Auswahlkriterien sind vor allem
* kompetente und wahrheitsgetreue Geschichtsvermittlung
* Dokumentation regionaler Entwicklungen und Besonderheiten
* lebendige Darstellung
* Besucherfreundlichkeit
* Einsatz didaktischer und pädagogischer Hilfsmittel
* Art der Aufbereitung und Präsentation
* ergänzende Aktivitäten (Veranstaltungen, Feste und Feiern etc.)
Die Preise sind in erster Linie für
* aktive Museumsarbeit über einen längeren Zeitraum
* neu eröffnete Museen
* umfassende Neuaufstellungen
* Sonderausstellungen
* Vorhaben, die entscheidend zur Verbesserung der Präsentation und
* zur didaktischen Erschließung der Museumsbestände beitragen.
Bewerbungen sind zu richten an das
Regierungspräsidium Stuttgart
Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Stuttgart e.V.
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart.
Der Bewerbung sind Unterlagen beizufügen, die die Erfüllung
der Preiskriterien belegen können (Konzeption, Darstellung
der Arbeit, Veranstaltungen, Mitglieder, Mitarbeiter, Schriften,
Fotos usw.).
Über die Vergabe entscheidet eine Jury, die vom Vorsitzenden
des Arbeitskreises Heimatpflege berufen wird. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Abgabe- bzw. Einsendeschluss ist der 31. März 2011. |