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11.1.11

Wettbewerb für vorbildliche Heimatmuseen

Wettbewerb und Preis des Arbeitskreises Heimatpflege im Regierungsbezirk Stuttgart e.V.

Der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Stuttgart zeichnet im Jahr 2011 zum vierten Mal die vorbildliche Arbeit von bis zu drei Heimatmuseen aus. Diese müssen sich durch eine angemessene Darstellung der Zeugnisse der Volkskultur und eine lebendige Auseinandersetzung mit Vergangenheit und Gegenwart hervorheben und dürfen nicht nur Stätten des Sammelns und Bewahrens sein. Die Preishöhe be-trägt insgesamt 6.000 Euro.

Bewerben können sich alle nichtstaatlichen Museen im Regierungsbezirk Stuttgart, die ein starkes ehrenamtliches Engagement vorweisen können. Maßgebend für die Auszeichnung ist vor allem die wahrheitsgetreue Geschichtsvermittlung, die Dokumentation regionaler Entwicklungen und Besonderheiten sowie die lebendige Darstellung und Besucherfreundlichkeit. Außerdem müssen die Museen eine überzeugende Museumskonzeption aufweisen.

Auswahlkriterien sind vor allem

* kompetente und wahrheitsgetreue Geschichtsvermittlung
* Dokumentation regionaler Entwicklungen und Besonderheiten
* lebendige Darstellung
* Besucherfreundlichkeit
* Einsatz didaktischer und pädagogischer Hilfsmittel
* Art der Aufbereitung und Präsentation
* ergänzende Aktivitäten (Veranstaltungen, Feste und Feiern etc.)

Die Preise sind in erster Linie für

* aktive Museumsarbeit über einen längeren Zeitraum
* neu eröffnete Museen
* umfassende Neuaufstellungen
* Sonderausstellungen
* Vorhaben, die entscheidend zur Verbesserung der Präsentation und
* zur didaktischen Erschließung der Museumsbestände beitragen.

Bewerbungen sind zu richten an das

Regierungspräsidium Stuttgart
Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Stuttgart e.V.
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart.

Der Bewerbung sind Unterlagen beizufügen, die die Erfüllung der Preiskriterien belegen können (Konzeption, Darstellung der Arbeit, Veranstaltungen, Mitglieder, Mitarbeiter, Schriften, Fotos usw.).

Über die Vergabe entscheidet eine Jury, die vom Vorsitzenden des Arbeitskreises Heimatpflege berufen wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Abgabe- bzw. Einsendeschluss ist der 31. März 2011.

 

 

 

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