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7.5.10

Neue Fischart im Rhein entdeckt - Aal vom Aussterben bedroht

Regierungspräsidium Karlsruhe überprüft Fischbestand im Rhein

(rpk) Mit rund 50 Fischarten ist der Rhein ein überaus artenreiches Fischgewässer in Deutschland. Ab jetzt ist die Fischfauna des Rheins in Baden-Württemberg um eine Art reicher. Bei Fischuntersuchungen im Rhein ist die Kesslergrundel (Neogobius kessleri) frisch ins Netz gegangen. Die Fischexperten der Abteilung Landwirtschaft im Regierungspräsidium Karlsruhe heißen den nachgewiesenen Neuankömmling dennoch nicht willkommen. „Die Kesslergrundel ist bei uns nicht heimisch“, erklärt der Fischereireferent Dr. Frank Hartmann. „Zudem hat sie sich in den letzten Jahren im Rhein nördlich des Mains so stark ausgebreitet, dass die Angelfischerei dort stark beeinträchtigt wird. Die Kesslergrundel schnappt nach jedem Köder, der ihr angeboten wird. Auch ökologische Konsequenzen sind bei einer Zunahme der Kesslergrundeln zu befürchten“. Hartmann geht davon aus, dass sich diese Fischart in wenigen Jahren in Baden-Württemberg zumindest flussabwärts Iffezheim stark ausbreiten und auch etablieren wird. Ursprünglich stammt die Grundel aus dem Schwarzen Meer und der Unteren Donau. Weshalb sie sich vor einigen Jahren dort stark vermehrt hat und nun auf den Weg über die Donau aufwärts durch den Rhein-Main-Donau-Kanal und dann über den Main in den Rhein gemacht hat, ist nicht abschließend geklärt. Tatsache ist nur, dass die Grundeln bei dieser Invasion nachhaltig neue Lebensräume erschlossen haben. „So schnell werden wir die Kesslergrundel nicht mehr los“, lautet die Prognose der Fischerei. Äußerlich ist die Kesslergrundel der heimischen Mühlkoppe ähnlich. Die Art ist daher leicht mit der Mühlkoppe zu verwechseln und am besten durch die zu einer Saugscheibe verwachsenen, brustständigen Bauchflossen von dieser zu unterscheiden.

Ziel der Erhebungen durch das Regierungspräsidium ist jedoch eine ganz andere Fischart. Im Fokus der Versuchsfischerei am Rhein steht derzeit der Europäische Aal, der unter anderem seit März 2009 im Anhang des Washingtoner Artenschutzabkommens gelistet ist. Damit genießt der Aal denselben Schutz wie der Sibirische Tiger oder der Afrikanische Elefant. Der starke Rückgang des inzwischen stark bedrohten Aals in Europa veranlasste auch die Europäische Union zum Handeln. Für den Aal müssen nach einer EU-Verordnung von den Mitgliedstaaten umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden- Württemberg kommt wegen der vorhandenen Aallebensräume im Rhein und seinen Nebengewässern eine besondere Verantwortung für diese Art zu.

Seit über 25 Jahren hat Baden-Württemberg den Aalbestand als einziger Rheinanlieger konsequent und durchgehend durch gezielten Einsatz mit jungen Aalen unterstützt. Durch langjährige Versuchsfischereien und anhand der Fangdaten der Erwerbs- und Freizeitfischerei weiß das Regierungspräsidium, dass in den ihr überantworteten Gewässerabschnitten durchweg ein ausreichender Aalbestand gehegt wurde. Seit dem März wird der Aal im Rhein zwischen Eglisau und der hessischen Grenze sowie an angebundenen Seitengewässern, ungeachtet der in Baden-Württemberg positiven Situation, zusätzlich entlastet. Durch die Einführung einer ganzjährigen Schonzeit in der Landesfischereiverordnung darf der Aal im Rhein und seinen durchströmten und angebundenen Seitengewässern nicht mehr und in den Zuflüssen nur noch eingeschränkt von der Erwerbs- und Freizeitfischerei gefangen werden. Damit reagiert die Fischereiverwaltung des Landes auf den europaweit anhaltend negativen Bestandstrend beim Aal. Künftig soll ein noch größerer Teil an Aalen aus Baden-Württemberg ins Meer abwandern können, um den Erhalt der Art zu sichern.

Der Aal hat – wie der Atlantische Lachs – einen sehr komplexen Lebenszyklus zwischen dem Rhein und dem Atlantik. Der größte Unterschied zum Lachszyklus liegt darin, dass der Aal aus dem Süßwasser ins Meer wandert und dann zur Fortpflanzung in den Atlantik viele tausend Kilometer bis zur Sargassosee vordringen muss. „Bei einer solchen enormen Anstrengung werden nur gesunde und starke Tiere ihr angestammtes Laichgebiet erreichen“. Wann der negative Trend im Aalbestand gestoppt und damit das Aussterben des Aals verhindert werden kann ist noch ungewiss. „Aktuell kommen im Vergleich zu 1990 gerade noch rund zwei Prozent der Jungaale an der europäischen Küste an“, erläutert Hartmann.

Bei den Fischerhebungen gewinnt die Fischereibehörde auch wichtige Erkenntnisse über den Zustand weiterer Fischarten im Rhein. Als eine kleine Sensation ist der Nachweis einer Kinderstube von Meerneunaugen im Rhein zu bewerten. Über das nach dem Fischereirecht ganzjährig geschützte Meerneunauge, als ebenfalls „wandernde Art“, hat die Landwirtschaftsabteilung bereits mehrfach berichtet. Es handelt sich dabei um keine Fischart, sondern zoologisch betrachtet um ein sogenanntes „Rundmaul“, welches als erwachsenes Tier im Meer lebt und zum Laichen den Rhein aufsteigt. Laichgebiete wurden bislang ausschließlich in den Zuflüssen des Rheins nachgewiesen, wie etwa in der Murg bei Rastatt. Es gab keinen Nachweis darüber, dass die Jugendstadien dieser Art im Rheinstrom selbst einen geeigneten Lebensraum vorfinden. Begünstigt durch das Niedrigwasser im Rhein und die damit verbundenen guten Sichtverhältnisse gelang der Fischereibehörde in den Buhnenfeldern des Rheins der Fang von jungen Meerneunaugen direkt aus dem Sand. Direkt im Sand nämlich verbringen die dort eingegrabenen Jungtiere viele Jahre ihres Lebens und sind daher schwer nachzuweisen. Mit dieser Entdeckung erhält der Rheinstrom als Lebensraum für anspruchsvolle Fische und Neunaugen eine noch höhere Bedeutung als bislang. Gleichzeitig zeigt uns die Rückkehr anspruchsvoller Fischarten, wie beim Atlantischen Lachs, dass sich die Wasserqualität und die ökologischen Bedingungen im Rhein in den letzten Jahren deutlich verbessert haben. Fische nehmen somit eine Indikatorfunktion für die Reinhaltung der Gewässer ein.

Nebenbei gelang der Fang eines rekordverdächtigen Welses aus einem Altgewässer des Rheins mit einer Länge von 2,20 Meter und einem Gewicht von über 60 Kilogramm. Welse sind dämmerungs- und nachaktiv und führen größtenteils ein einzelgängerisches Dasein. Aus fischereiwirtschaftlicher Sicht ist der Wels nicht nur wegen seiner Körpergröße besonders attraktiv. Sein Fleisch ist zudem sehr wohlschmeckend und wird daher auch gerne von Küchen der gehobenen Gastronomie angeboten.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Fischereibehörde vollzieht das Fischereirecht von Baden-Württemberg und hat in dieser Funktion hoheitliche Aufgaben. Die Fischereibehörde im Regierungsbezirk betreut und berät die Fluss- und Seenfischerei, viele zehntausend Freizeitfischer sowie die teichwirtschaftlichen Betriebe.

Für die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen und der künstlich angelegten Gewässer gilt der Auftrag des Fischereigesetzes zur Hege. Ihre Ziele sind der Erhalt und die Entwicklung eines dem Gewässer angepassten, artenreichen und gesunden Fischbestandes sowie die Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften vor dem Hintergrund des Fischartenschutzes. Mit diesen Vorgaben können Erwerbs- und Freizeitfischer die natürlichen Fischerträge abschöpfen. In der Teichwirtschaft des Nordschwarzwaldes und Odenwaldes werden größtenteils Forellen für Handel und Gastronomie erzeugt, zur Versorgung der Bevölkerung mit dem gesunden Nahrungsmittel Fisch aus heimischer Produktion

 

 

 

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