23.6.09
Land Baden-Württemberg und Stadt Schwetzingen
ziehen Welterbeantrag zurück
Gemeinsamer Antrag zur Anerkennung der kurfürstlichen
Sommerresidenz Schwetzingen als Weltkulturerbe soll nicht auf
der Sitzung des
UNESCO-Komitees in Sevilla behandelt werden.
Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Schwetzingen haben
ihren gemeinsamen Antrag, die kurfürstliche Sommerresidenz
Schwetzingen in die Liste der Weltkulturerbestätten einzutragen,
zurückgezogen. Dies teilten Richard Drautz, Staatssekretär
im Wirtschaftsministerium, Gundolf Fleischer, Staatssekretär
im Finanzministerium, und Dr. René Pöltl, Oberbürgermeister
der Stadt Schwetzingen mit.
Die Fachkommission ICOMOS, die den gemeinsamen Antrag von Stadt
und Land begutachtet hat, hatte empfohlen, die kurfürstliche
Sommerresidenz Schwetzingen nicht in die Liste der Weltkulturerbestätten
einzutragen. Über diesen Antrag hätte in dieser Woche
das in Sevilla tagende UNESCO-Weltkulturerbekomitee entscheiden
müssen.
Die beiden Antragsteller Land Baden-Württemberg und Stadt
Schwetzingen haben das Gutachten der ICOMOS gründlich ausgewertet
und teilen dessen Schlussfolgerung nicht. Sie haben dies in einer
Stellungnahme gegenüber der UNESCO deutlich gemacht.
Da eine mögliche Ablehnung des Antrags endgültig wäre,
sind das Land Baden-Württemberg und die Stadt Schwetzingen
nach gründlichen Überlegungen und unter Einbindung
der deutschen Vertreter bei der UNESCO zu der Überzeugung
gelangt, dass eine Rücknahme des Antrags unter den momentanen
Bedingungen sinnvoll ist.
Anschließend wird gemeinsam geprüft, ob der Antrag
in geänderter Form zu einem späteren Zeitpunkt wieder
eingereicht wird, um die Bewertungen von ICOMOS zu korrigieren
und die UNESCO von den Qualitäten des Antrags und den Voraussetzungen
für die Anerkennung als Weltkulturerbe zu überzeugen.
Nunmehr werden Land und Stadt gemeinsam das weitere Vorgehen
abstimmen.
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