21.1.09
Natura 2000 - Pflege- und Entwicklungsplan für
das FFH-Gebiet "Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen"
Zweite öffentliche Auslegung vom 26. Januar bis 20. Februar
2009
Zur Sicherung des europäischen Naturerbes wurde von der
Europäischen Union der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura
2000“ zur Erhaltung von Lebensräumen und zum Schutz
seltener Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung
beschlossen. Es wird unterschieden zwischen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten
(FFH-Gebieten), die den Schutz bestimmter Lebensraumtypen (zum
Beispiel Waldmeister-Buchenwälder) und seltener Tier- beziehungsweise
Pflanzenarten (zum Beispiel der Gelbbauchunke) bezwecken, und
Vogelschutzgebieten zum Schutz bestimmter Vogelarten (zum Beispiel
dem Wanderfalken). Im Januar 2005 hat Baden-Württemberg
eine abschließende FFH-Gebietsmeldung an die Europäische
Kommission weitergeleitet. 2008 wurden auch die Nachmeldungen
von Vogelschutzgebieten abgeschlossen.
Um den ökologischen Wert des FFH-Gebiets "Sandgebiete
zwischen Mannheim und Sandhausen" zu sichern und auch verbessern
zu können, wird seit 2006 ein Pflege- und Entwicklungsplan
(PEPL) erarbeitet. In dem Planwerk werden speziell auf das Gebiet
abgestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsziele und daraus abgeleitete
Maßnahmen formuliert. Außerdem erfolgt eine parzellenscharfe
Konkretisierung der Außengrenze des Gebiets. Aus dem Planentwurf
lässt sich für jedermann ableiten, welche Maßnahmen
(zum Beispiel bestimmte Formen der forstwirtschaftlichen Nutzung
oder bestimmte Bauvorhaben) nicht zuträglich sind und deshalb
dem Verschlechterungsverbot des § 37 des Naturschutzgesetzes
unterfallen. Die bisherige Nutzung wird jedoch grundsätzlich
nicht eingeschränkt.
Die erste öffentliche Auslegung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme,
der Erhaltungs- und Entwicklungsziele erfolgte Ende 2007. Zusätzlich
hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich auf
einer Informationsveranstaltung zu informieren und zu äußern.
Die Stellungnahmen wurden nach fachlicher Prüfung so weit
wie möglich im Plan berücksichtigt. In Zusammenarbeit
mit einem Beirat aus Vertretern der Kommunen, der Behörden,
der Vereine und weiteren Betroffenen erfolgte eine Konkretisierung
der Erhaltungs- und Entwicklungsziele einschließlich der
Maßnahmenplanung. Mittlerweile liegen die Planunterlagen
in einer Endfassung als Entwurf vor. Dieser Entwurf wird nun öffentlich
ausgelegt mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans kann in der Zeit
vom 26. Januar bis 20. Februar 2009 an den folgenden Orten während
der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden:
· Stadt Mannheim, Beratungszentrum für Bauen und
Umwelt, Collini-Center, Collinistr. 1, 68161 Mannheim
(Gesamter Plan)
· Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Prinz-Carl,
Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, (Gesamter Plan)
· Rathaus der Gemeinde Sandhausen, Bauamt, Zimmer 33,
Bahnhofstrasse 10, 69207 Sandhausen (Teile des
Plans, Gemarkung Sandhausen)
· Neues Verwaltungsgebäude der Gemeinde Oftersheim,
Bauamt, Eichendorfstr. 2, 68723 Oftersheim (Teile des
Plans, Gemarkungen Oftersheim und Sandhausen)
Zusätzlich kann der PEPL während der Auslegung im
Internet unter der Adresse http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17063/
eingesehen werden.
Bis zum 6. März 2009 besteht die Möglichkeit, eine
Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben an das
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege
76247 Karlsruhe
oder per Mail an: Sabine.Brinkmann@rpk.bwl.de
Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen
im FFH- Gebiet sie sich beziehen. Hilfreich ist hier die Angabe
der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens
oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem
Kartenausschnitt. Darüber hinaus sollte die Stellungnahme
Ihre Anschrift enthalten. Bis zum 10. März 2009 eingegangene
Stellungnahmen können im Pflege- und Entwicklungsplan berücksichtigt
werden. |