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21.1.09

Natura 2000 - Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet "Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen"

Zweite öffentliche Auslegung vom 26. Januar bis 20. Februar 2009

Zur Sicherung des europäischen Naturerbes wurde von der Europäischen Union der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ zur Erhaltung von Lebensräumen und zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung beschlossen. Es wird unterschieden zwischen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten), die den Schutz bestimmter Lebensraumtypen (zum Beispiel Waldmeister-Buchenwälder) und seltener Tier- beziehungsweise Pflanzenarten (zum Beispiel der Gelbbauchunke) bezwecken, und Vogelschutzgebieten zum Schutz bestimmter Vogelarten (zum Beispiel dem Wanderfalken). Im Januar 2005 hat Baden-Württemberg eine abschließende FFH-Gebietsmeldung an die Europäische Kommission weitergeleitet. 2008 wurden auch die Nachmeldungen von Vogelschutzgebieten abgeschlossen.

Um den ökologischen Wert des FFH-Gebiets "Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen" zu sichern und auch verbessern zu können, wird seit 2006 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erarbeitet. In dem Planwerk werden speziell auf das Gebiet abgestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsziele und daraus abgeleitete Maßnahmen formuliert. Außerdem erfolgt eine parzellenscharfe Konkretisierung der Außengrenze des Gebiets. Aus dem Planentwurf lässt sich für jedermann ableiten, welche Maßnahmen (zum Beispiel bestimmte Formen der forstwirtschaftlichen Nutzung oder bestimmte Bauvorhaben) nicht zuträglich sind und deshalb dem Verschlechterungsverbot des § 37 des Naturschutzgesetzes unterfallen. Die bisherige Nutzung wird jedoch grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Die erste öffentliche Auslegung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme, der Erhaltungs- und Entwicklungsziele erfolgte Ende 2007. Zusätzlich hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich auf einer Informationsveranstaltung zu informieren und zu äußern. Die Stellungnahmen wurden nach fachlicher Prüfung so weit wie möglich im Plan berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit einem Beirat aus Vertretern der Kommunen, der Behörden, der Vereine und weiteren Betroffenen erfolgte eine Konkretisierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele einschließlich der Maßnahmenplanung. Mittlerweile liegen die Planunterlagen in einer Endfassung als Entwurf vor. Dieser Entwurf wird nun öffentlich ausgelegt mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans kann in der Zeit vom 26. Januar bis 20. Februar 2009 an den folgenden Orten während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden:

· Stadt Mannheim, Beratungszentrum für Bauen und Umwelt, Collini-Center, Collinistr. 1, 68161 Mannheim
(Gesamter Plan)

· Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Prinz-Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, (Gesamter Plan)

· Rathaus der Gemeinde Sandhausen, Bauamt, Zimmer 33, Bahnhofstrasse 10, 69207 Sandhausen (Teile des
Plans, Gemarkung Sandhausen)

· Neues Verwaltungsgebäude der Gemeinde Oftersheim, Bauamt, Eichendorfstr. 2, 68723 Oftersheim (Teile des
Plans, Gemarkungen Oftersheim und Sandhausen)

Zusätzlich kann der PEPL während der Auslegung im Internet unter der Adresse http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17063/ eingesehen werden.

Bis zum 6. März 2009 besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben an das

Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege
76247 Karlsruhe
oder per Mail an: Sabine.Brinkmann@rpk.bwl.de

Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im FFH- Gebiet sie sich beziehen. Hilfreich ist hier die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt. Darüber hinaus sollte die Stellungnahme Ihre Anschrift enthalten. Bis zum 10. März 2009 eingegangene Stellungnahmen können im Pflege- und Entwicklungsplan berücksichtigt werden.

 

 

 

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