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2.10.09

Älteste Verfassung der Welt gehört zum Kulturerbe

76 Neuaufnahmen in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes

Das UNESCO-Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat 76 Beispiele für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in aller Welt in die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes" aufgenommen, darunter auch den argentinischen und uruguayischen Tango. Die Liste umfasst jetzt 76 kulturelle Ausdrucksformen aus 27 Ländern. Das Komitee tagt vom 28. September bis 2. Oktober 2009 in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate.

Zu den Neuaufnahmen zählen unter anderem:
• Der Karneval der Schwarzen und Weißen, Kolumbien
• Die tibetische Oper, China
• „Novruz“ – Neujahrs- und Frühlingsfest, Aserbaidschan, Indien, Iran, Kirgisistan, Usbekistan, Pakistan, Türkei
• Der “Radif” der iranischen Musik, Iran
• Die älteste Verfassung der Welt - die Manden Charta, Mali
• Das Wassertribunal an der Mittelmeerküste, Spanien

Das Übereinkommen zur Bewahrung des Immateriellen Kulturerbes schützt die lebendigen kulturellen Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, Erzählungen, Märchen Bräuche, Regionalsprachen, Paraden, Kosmologien, Feste oder Handwerkstechniken und -wissen. 115 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert, darunter 16 EU-Mitgliedstaaten. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Maßnahmen zu ergreifen, damit das immaterielle Kulturerbe erhalten bleibt.

Das Übereinkommen zur Bewahrung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet und trat im April 2006 in Kraft. Es knüpft an das erfolgreiche Vorläuferprogramm „Meisterwerke des traditionellen und mündlichen Kulturerbes der Menschheit“ an, welches 2001 von der UNESCO ins Leben gerufen worden war. Das Übereinkommen zum Immateriellen Kulturerbe schließt eine kulturpolitische Lücke, da die Welterbekonvention von 1972 ausschließlich materielles Kultur- und Naturerbe schützt.

Zum ersten Mal entschied das Komitee auch über Aufnahmen in die "Liste des immateriellen Kulturerbes, das eines dringenden Schutzes bedarf". Zwölf kulturelle Ausdrucksformen aus acht Ländern wurden heute in diese „Rote Liste“ aufgenommen, darunter die Traditionen und Praktiken der Kayas im Heilgen Wal Mijikendas, Kenia, der vietnamesische Ca trù-Gesang und der Kulturraum der katholische Minderheit der Suiti in Lettland.

Die vollständigen Listen der Neuaufnahmen finden Sie mit Bild- und Videomaterial auf der Website der UNESCO unter www.unesco.org/culture/ich/index.php?pg=00011&inscription=00003

Weitere Informationen unter www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html

 

 

 

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