2.10.09
Älteste Verfassung der Welt gehört
zum Kulturerbe
76 Neuaufnahmen in die UNESCO-Liste des immateriellen
Kulturerbes
Das UNESCO-Komitee für die Bewahrung des immateriellen
Kulturerbes hat 76 Beispiele für die Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen in aller Welt in die "Repräsentative
Liste des immateriellen Kulturerbes" aufgenommen, darunter
auch den argentinischen und uruguayischen Tango. Die Liste umfasst
jetzt 76 kulturelle Ausdrucksformen aus 27 Ländern. Das
Komitee tagt vom 28. September bis 2. Oktober 2009 in Abu Dhabi,
Vereinigte Arabische Emirate.
Zu den Neuaufnahmen zählen unter anderem:
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Der Karneval der Schwarzen und Weißen, Kolumbien
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Die tibetische Oper, China
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„Novruz“ – Neujahrs- und Frühlingsfest,
Aserbaidschan, Indien, Iran, Kirgisistan, Usbekistan, Pakistan,
Türkei
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Der “Radif” der iranischen Musik, Iran
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Die älteste Verfassung der Welt - die Manden Charta, Mali
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Das Wassertribunal an der Mittelmeerküste, Spanien
Das Übereinkommen zur Bewahrung des Immateriellen Kulturerbes
schützt die lebendigen kulturellen Ausdrucksformen wie Tanz,
Theater, Musik, Erzählungen, Märchen Bräuche,
Regionalsprachen, Paraden, Kosmologien, Feste oder Handwerkstechniken
und -wissen. 115 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert,
darunter 16 EU-Mitgliedstaaten. Die Vertragsstaaten verpflichten
sich, Maßnahmen zu ergreifen, damit das immaterielle Kulturerbe
erhalten bleibt.
Das Übereinkommen zur Bewahrung des Immateriellen Kulturerbes
wurde 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet und
trat im April 2006 in Kraft. Es knüpft an das erfolgreiche
Vorläuferprogramm „Meisterwerke des traditionellen
und mündlichen Kulturerbes der Menschheit“ an, welches
2001 von der UNESCO ins Leben gerufen worden war. Das Übereinkommen
zum Immateriellen Kulturerbe schließt eine kulturpolitische
Lücke, da die Welterbekonvention von 1972 ausschließlich
materielles Kultur- und Naturerbe schützt.
Zum ersten Mal entschied das Komitee auch über Aufnahmen
in die "Liste des immateriellen Kulturerbes, das eines dringenden
Schutzes bedarf". Zwölf kulturelle Ausdrucksformen
aus acht Ländern wurden heute in diese „Rote Liste“ aufgenommen,
darunter die Traditionen und Praktiken der Kayas im Heilgen Wal
Mijikendas, Kenia, der vietnamesische Ca trù-Gesang und
der Kulturraum der katholische Minderheit der Suiti in Lettland.
Die vollständigen Listen der Neuaufnahmen finden Sie mit
Bild- und Videomaterial auf der Website der UNESCO unter www.unesco.org/culture/ich/index.php?pg=00011&inscription=00003
Weitere Informationen unter www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html |