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28.1.09

Abgesang auf die Hortus-Palatinus -Pläne, mit Anmaßungen und Unwahrheiten

Unter der erlösenden Überschrift "'Hortus Palatinus' ist gescheitert" berichtet die RNZ in ihrer heutigen Ausgabe vom Rückzug der Sponsorengruppe um Hans-Joachim Wessendorf aus den Plänen für eine Rekonstruktion des Renaissance-Gartens am Heidelberger Schloss. Landeskunde online hatte hierüber als Sprachrohr der denkmalpflegerischen Bedenken Ende 2007 und 2008 ausführlich berichtet.

Nun konnte sich die Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung aber nicht verkneifen, noch ein letztes Mal den redaktionellen Unmut über die Ungeheuerlichkeit, gegen eine solche "Wohltat" Widerstand zu leisten, auszugießen.

Zitat aus der Kurznachricht auf der Titelseite: "Die Landesdenkmalschützer wollen keinen 'Hortus Palatinus', also bekommen sie auch kein Geld."

Gut gebrüllt, Löwe. Man spürt daraus so richtig die Patzigkeit, die den Schreiber erfüllt. Nur - der Denkmalschutz freut sich zwar über jeden Euro, den er ausgeben kann, aber dafür wollte er gar kein Geld.

Zweites Zitat aus derselben Meldung: "Neben den 'Experten' war es eine Bürgerinitiative, die sich vehement gegen die Umgestaltungspläne gewehrt hatte."

Das Wort Experten steht dabei deutlich sichtbar in Anführungszeichen.

Drittes Zitat, diesmal aus dem Bericht auf der Stadtseite: "Mit einem hatten die Stifter [...] nicht gerechnet, mit dem plötzlichen Schwenk der Denkmalschützer."

Das bedurfte nun dringend einer Klarstellung, deren Veröffentlichung die RNZ auch zusicherte. Unseren Lesern bringen wir diese hier im Wortlaut.

Zur Berichterstattung der RNZ über den Rückzug der Sponsoren aus dem „Hortus Palatinus“-Projekt

Keine Experten?

Die RNZ flicht in ihren Bericht vom 28.1. über den Rückzug der Sponsoren aus den „Hortus Palatinus“-Plänen zwei Dinge ein, die so auf keinen Fall hingenommen werden können und der Richtigstellung bedürfen.
Zum einen erweckt im Kurzbericht auf der Titelseite die Verwendung der Anführungszeichen bei dem Wort „Experten“ den Eindruck, die RNZ spräche den Mitarbeitern des Landesamts für Denkmalpflege und den beamteten Denkmalschützern sowohl Fachkompetenz aus auch Zuständigkeit für Denkmalschutzfragen ab. Es ist daran zu erinnern, dass die Verwendung von Anführungszeichen grundsätzlich eine kritische Distanz zum zitierten Ausdruck signalisiert. Darüber war schon Bundestagspräsident Jenninger am 8. Mai 1988 gestolpert. Spätestens seit diesem Datum sollte allen Verfassern öffentlich wirksamer Texte dieses Problem bewusst sein. Diese kritische Distanz zur Kompetenz der Denkmalpfleger ist grundsätzlich abzulehnen – das steht der Redaktion der RNZ nicht zu, das hätte auch unabsehbare Folgen für das öffentliche Bewusstsein. Hier wäre eine öffentliche Klarstellung seitens der RNZ über ihr Verhältnis zum Denkmalschutz notwendig.
Zum zweiten wird im Artikel in Innenteil der RNZ behauptet, die Denkmalpflege hätte einen „plötzlichen Schwenk“ vollzogen. Das entspricht weder in dieser Formulierung noch in irgendeiner anderen Weise den Tatsachen. Wahr ist, dass Hans-Joachim Wessendorf immer behauptet hat, die Zustimmung der Denkmalpflege zu haben. Er mochte sich auf ein Gutachten stützen, das 2003 als Einzelmeinung und ohne aus der General-Linie der Denkmalpflege ableitbar zu sein, eine Rekonstruktion befürwortet hatte. Wahr ist aber auch, dass die Denkmalpflege bereits ein halbes Jahr vor (!) der Publizierung der Neubaupläne in einer amtlichen und öffentlich zugänglichen Veröffentlichung unmissverständlich klargestellt hatte, dass eine solche Rekonstruktion außerhalb aller Möglichkeiten liegt.

Dr. Christoph Bühler
Landesverein Badische Heimat & Schlossgarten-Initiative

 

 

 
 
 

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