28.1.09
Abgesang auf die Hortus-Palatinus -Pläne, mit
Anmaßungen und Unwahrheiten
Unter der erlösenden Überschrift "'Hortus Palatinus' ist gescheitert"
berichtet die RNZ in ihrer heutigen Ausgabe vom Rückzug der Sponsorengruppe
um Hans-Joachim Wessendorf aus den Plänen für eine Rekonstruktion
des Renaissance-Gartens am Heidelberger Schloss. Landeskunde
online hatte hierüber als Sprachrohr der denkmalpflegerischen
Bedenken Ende 2007 und 2008 ausführlich berichtet.
Nun konnte sich die Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung aber nicht
verkneifen, noch ein letztes Mal den redaktionellen Unmut über
die Ungeheuerlichkeit, gegen eine solche "Wohltat" Widerstand
zu leisten, auszugießen.
Zitat aus der Kurznachricht auf der Titelseite: "Die Landesdenkmalschützer
wollen keinen 'Hortus Palatinus', also bekommen sie auch kein
Geld."
Gut gebrüllt, Löwe. Man spürt daraus so richtig die Patzigkeit,
die den Schreiber erfüllt. Nur - der Denkmalschutz freut sich
zwar über jeden Euro, den er ausgeben kann, aber dafür wollte
er gar kein Geld.
Zweites Zitat aus derselben Meldung: "Neben den 'Experten' war
es eine Bürgerinitiative, die sich vehement gegen die Umgestaltungspläne
gewehrt hatte."
Das Wort Experten steht dabei deutlich sichtbar in Anführungszeichen.
Drittes Zitat, diesmal aus dem Bericht auf der Stadtseite: "Mit
einem hatten die Stifter [...] nicht gerechnet, mit dem plötzlichen
Schwenk der Denkmalschützer."
Das bedurfte nun dringend einer Klarstellung, deren Veröffentlichung
die RNZ auch zusicherte. Unseren Lesern bringen wir diese hier
im Wortlaut.
Zur Berichterstattung der RNZ über den Rückzug der
Sponsoren aus dem „Hortus Palatinus“-Projekt
Keine Experten?
Die RNZ flicht in ihren Bericht vom 28.1. über den Rückzug
der Sponsoren aus den „Hortus Palatinus“-Plänen
zwei Dinge ein, die so auf keinen Fall hingenommen werden können
und der Richtigstellung bedürfen.
Zum einen erweckt im Kurzbericht auf der Titelseite die Verwendung
der Anführungszeichen bei dem Wort „Experten“ den
Eindruck, die RNZ spräche den Mitarbeitern des Landesamts
für Denkmalpflege und den beamteten Denkmalschützern
sowohl Fachkompetenz aus auch Zuständigkeit für Denkmalschutzfragen
ab. Es ist daran zu erinnern, dass die Verwendung von Anführungszeichen
grundsätzlich eine kritische Distanz zum zitierten Ausdruck
signalisiert. Darüber war schon Bundestagspräsident
Jenninger am 8. Mai 1988 gestolpert. Spätestens seit diesem
Datum sollte allen Verfassern öffentlich wirksamer Texte
dieses Problem bewusst sein. Diese kritische Distanz zur Kompetenz
der Denkmalpfleger ist grundsätzlich abzulehnen – das
steht der Redaktion der RNZ nicht zu, das hätte auch unabsehbare
Folgen für das öffentliche Bewusstsein. Hier wäre
eine öffentliche Klarstellung seitens der RNZ über
ihr Verhältnis zum Denkmalschutz notwendig.
Zum zweiten wird im Artikel in Innenteil der RNZ behauptet,
die Denkmalpflege hätte einen „plötzlichen Schwenk“ vollzogen.
Das entspricht weder in dieser Formulierung noch in irgendeiner
anderen Weise den Tatsachen. Wahr ist, dass Hans-Joachim Wessendorf
immer behauptet hat, die Zustimmung der Denkmalpflege zu haben.
Er mochte sich auf ein Gutachten stützen, das 2003 als Einzelmeinung
und ohne aus der General-Linie der Denkmalpflege ableitbar zu
sein, eine Rekonstruktion befürwortet hatte. Wahr ist aber
auch, dass die Denkmalpflege bereits ein halbes Jahr vor (!)
der Publizierung der Neubaupläne in einer amtlichen und öffentlich
zugänglichen Veröffentlichung unmissverständlich
klargestellt hatte, dass eine solche Rekonstruktion außerhalb
aller Möglichkeiten liegt.
Dr. Christoph Bühler
Landesverein Badische Heimat & Schlossgarten-Initiative
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